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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Frauenpolitik von 1965 - 1974

Frauennachtarbeit und Arbeitszeitverkürzung.

Während der Hochkonjunktur von 1968 bis 1974 stieg die Erwerbsbeteiligung der Frauen in allen Altersstufen. Immer häufiger kehrten Frauen nach der Geburt eines Kindes wieder an den Arbeitsplatz zurück - Teilzeit wurde "in". 1966 gelangte mit Grete Rehor erstmals eine hochrangige Vertreterin der ÖGB-Frauen in die Regierung. Bis 1970 leitete die aus der Gewerkschaft Textil-Bekleidung-Leder kommende FCG-Gewerkschafterin das Bundesministerium für soziale Verwaltung. In ihrer Zeit als Ministerin wurde 1968 das Arbeitsmarktförderungsgesetz verabschiedet, das die Grundlage für die aktive Arbeitsmarktpolitik schaffte.

Angesichts des Arbeitskräftemangels versuchte man Frauen als Arbeitskräfte zu mobilisieren. Dazu wurde die Schaffung von Teilzeitarbeit forciert. Mit Erfolg: Während die Wirtschaftskammer die Zahl der Teilzeitbeschäftigten Mitte der 60er Jahre auf rund 76.000 schätzte, arbeiteten 1975 bereits an die 145.000 unselbständig Beschäftigte Teilzeit - 93 Prozent davon waren weiblich.

VERKÜRZUNG DER ARBEITSZEIT

Veränderungen gab es auch bei den Arbeitszeit-Regelungen: 1969 wurde das Gesetz über die Regelung der Nachtarbeit der Frauen verabschiedet, das grundsätzlich ein Verbot der Nachtarbeit vorsah, aber für zahlreiche Berufe Ausnahmebestimmungen enthielt.

Im selben Jahr wurde mit einem Generalkollektivvertrag die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche bis 1975 beschlossen und das seit langem geforderte Arbeitszeitgesetz verabschiedet. Für die ÖGB-Frauen stellte die Arbeitszeitverkürzung eine wichtige Maßnahme zur Minderung der Doppelbelastung der berufstätigen Frauen dar.

CHANCENGLEICHHEIT IN GESELLSCHAFT & BERUF

Gleichzeitig thematisierten die ÖGB-Frauen erstmals die alleinige Zuständigkeit der Frauen für die Haus- und Betreuungsarbeit: "Wir fordern Chancengleichheit in Gesellschaft und Beruf" lautete das Motto des ÖGB-Frauenkongresses 1971, bei dem die Frauen die Überwindung der traditionelle Aufgabenteilung verlangen. Frauen sollten bei einer Heirat nicht ihre eigenständige Alterssicherung aufgeben, warnten die ÖGB-Frauen ab Mitte der 60er Jahre vor dem "Ausstattungsbeitrag": Frauen, die mindestens fünf Versicherungsjahre angesammelt hatten, konnten innerhalb von zwei Jahren nach der Heirat Anspruch auf einen Ausstattungsbeitrag erheben. Im Gegenzug verloren sie die bis dahin angesammelten Versicherungszeiten für die Pension. 1969 wurde diese Bestimmung ersatzlos gestrichen und Frauen, die den Ausstattungsbeitrag in Anspruch genommen hatten, erhielten die Möglichkeit, ihre Pensionsversicherungszeiten nachzukaufen.

KARENZGELD FÜR ALLE ARBEITNEHMERINNEN

Verbesserungen erreichten die ÖGB-Frauen zudem bei den Karenzbestimmungen: 1971 erfolgte die Anrechnung der Karenz als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung, 1974 kam es zur Ausweitung des Mutterschutzes und zur Neugestaltung der Karenz. Die Anrechnung des Partnereinkommens wurde gestrichen; Karenzgeld gab es fortan für jede Arbeitnehmerin, die die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllte. Die Leistungshöhe war für alle gleich, nur für Alleinerzieherinnen wurde ein erhöhtes Karenzgeld geschaffen. Auch im Steuerrecht hielt die Individualisierung Einzug. Anstelle der Familienbesteuerung, die Alleinverdiener und Familien begünstigt, in denen die Frau bestenfalls "dazu verdient", gilt in Österreich seit 1974 die Individualbesteuerung. Besteuert wird seither das Einkommen der jeweiligen Person, unabhängig vom Familienstand.

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