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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Frauenpolitik von 1955 - 1964

Wirtschaftsaufschwung und Babyboom.

Nach dem Wiederaufbau nahm die wirtschaftliche Entwicklung einen günstigen Lauf. Zu Beginn der 60er Jahre wurde (bei Männern) Vollbeschäftigung erreicht. Auch bei Frauen kam es zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und einem Anstieg der Beschäftigung, obwohl die Arbeitslosenquote der Frauen weiter über jener der Männer lag. Im Kontext des wirtschaftlichen Aufschwungs kam es zu einem regelrechten Heirats- und Babyboom, der 1963 seinen Höhepunkt fand.

ERFOLG: "KARENZURLAUB"

Die ÖGB-Frauen konnten in dieser Phase einen großen Erfolg verbuchen: 1957 wurde für Mütter ein sechsmonatiger, unbezahlter "Karenzurlaub" eingeführt. Das noch aus der NS-Zeit stammende Mutterschutzgesetz wurde durch ein österreichisches Gesetz ersetzt.

1960 folgte schließlich die Verlängerung der Karenz auf ein Jahr und die Einführung eines "Karenzurlaubsgeldes" aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Die Initiative dazu ging von der damaligen ÖGB-Frauenvorsitzenden Wilhelmine Moik (FSG) sowie der stellvertretenden Vorsitzenden der ÖGB-Frauen Grete Rehor (FCG) aus, die beide als Abgeordnete im Nationalrat saßen.

Die Höhe der Karenzleistung richtete sich nach dem Familienstand und der Einkommenssituation: Alleinerzieherinnen und Frauen, die für den Familienunterhalt sorgten, erhielten 100 Prozent des Arbeitslosengeldes, verheiratete Mütter die Hälfte. Da aber das Partnereinkommen ab einer bestimmten Höhe angerechnet wurde, bekam ein Teil der Mütter auch weiterhin kein oder nur ein reduziertes Karenzgeld.

STREIK GEGEN FRAUENLOHNGRUPPEN

Teilerfolge gab es bei der Beseitigung der diskriminierenden "Frauenlohngruppen": Nachdem das Parlament 1953 das von der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf beschlossene Übereinkommen "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" ratifiziert hatte, wurde in der Folge im öffentlichen Dienst, bei den Privatangestellten und bei den Textilarbeitern ein einheitliches Entlohnungsschema eingeführt. Die Streichung der Frauenlohngruppen aus dem Kollektivvertrag der metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie gelang 1962 nach einem viertägigen Streik: 150.000 MetallarbeiterInnen streikten vom 9. bis 12. Mai 1962 für die Anhebung ihrer Löhne und die Abschaffung der Frauenlohngruppen.

In vielen Branchen galten aber weiterhin eigene, niedrigere Lohntabellen für  Frauen. "Lohngerechtigkeit: Nicht genügend!" lautet deshalb der Titel eines Artikels in der ÖGB/AK-Zeitschrift "Arbeit und Wirtschaft" aus 1962, in dem über eine Resolution des ÖGB-Bundesfrauenausschusses zur Abschaffung der Frauenlohngruppen berichtet wurde.

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