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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Frauenpolitik seit 1995

Von McJobs und Wahlfreiheit.

Seit Anfang 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union. Die Konsolidierung des Budgets, um die so genannten Maastricht-Kriterien zu erreichen, dominierte in der Folge die österreichische Politik. Dazu kamen der weitere Anstieg bzw. die Verfestigung der Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau und der rasante Zuwachs an atypisch Beschäftigten.

Im Pensionsrecht erfolgten 1996 und 1997 Kürzungen bzw. eine Erschwerung der Inanspruchnahme von Frühpensionen. Die ÖGB-Frauen setzten sich im Gegenzug für weitere Verbesserungen bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten ein - die 1997 zugestandene Erhöhung der Bemessungsgrundlage kompensierte die Leistungseinschränkungen aber nur teilweise.

ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG

1996 erfolgte der Einbezug der freien DienstnehmerInnen und neuen Selbständigen in die Kranken-, Pensions- und teilweise in die Unfallversicherung. 1997 wurde, unter Sozialministerin Lore Hostasch, die zuvor als erste Frau GPA-Vorsitzende und danach erste AK-Präsidentin war, die freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beschlossen. Geringfügig Beschäftigte können sich somit seit Anfang 1998 freiwillig in der Pensions- und Krankenversicherung absichern.

Verbesserungen erfolgten Ende der neunziger Jahre im Karenzrecht: Mit einer 1999 beschlossenen Novelle wurde für Geburten ab 2000 die partnerschaftliche Teilung der Karenz erleichtert. Zur besseren Vereinbarkeit von Kind und Beruf wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Karenz bis zum Schuleintritt des Kindes aufzuschieben. Und auch Alleinerzieherinnen, die den Namen des Kindesvaters nicht bekannt geben, konnten ab 2000 den Zuschuss wieder in Anspruch nehmen.

KINDERBETREUUNGSGELD

Die seit Februar 2000 regierende ÖVP/FPÖ-Koalition führte mit Anfang 2002 das Kinderbetreuungsgeld ein. Die ersten Erfahrungen mit dieser Familienleistung, die unabhängig von einer vorhergehenden Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird, bestätigen die Bedenken der ÖGB-Frauen. Das Kinderbetreuungsgeld hat zu einem längeren Berufsausstieg der Mütter geführt, die Arbeitslosigkeit unter den Wiedereinsteigerinnen ist angestiegen. Zurückzuführen ist das zum einen auf die Verlängerung der Bezugsdauer, denn das Kindergeld wird um zwölf Monate länger als das Karenzgeld ausbezahlt. Zum anderen erschwert auch die Zuverdienstgrenze, die beim Kindergeld gilt, vielen Frauen den Wiedereinstieg.

ABFERTIGUNG NEU

Einen Erfolg für die Frauen erzielten die ÖGB-Frauen bei der Schaffung der "Abfertigung neu": Im "alten" Abfertigungsrecht werden Präsenz- und Zivildienstzeiten als Beitragszeiten für den Anspruch auf Abfertigung gutgeschrieben, Zeiten der Elternkarenz jedoch nicht. Bei der "Abfertigung Neu" müssten Zeiten der Kinderbetreuung den Präsenz- und Zivildienstzeiten gleichgestellt werden, verlangten die ÖGB-Frauen. In der Sozialpartnereinigung vom Oktober 2001 zur "Abfertigung neu" war die Forderung verwirklicht - im Gesetzesentwurf der Regierung fehlte die Anrechnung der Kindererziehung aber.

Die seit 1. Juli 2002 gültige Familienhospizkarenz ermöglicht zwar eine Karenzierung vom Dienstverhältnis zur Betreuung schwerstkranker Angehöriger - ein Karenzgeld gibt es aber nicht. Die Folge: Kaum jemand kann sich die Karenzierung leisten. 2003 nahmen nur 115 Personen die Familienhospizkarenz in Anspruch.

Auch das seit Juli 2004 geltende Gesetz über die Elternteilzeit enthält eine Reihe von Stolpersteinen. Ist der Arbeitgeber nicht mit der Teilzeit einverstanden, muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ein aufwändiges Verfahren wagen. Ein echter Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum Schuleintritt des Kindes, wie die ÖGB-Frauen fordern, ist weiter ausständig.

NEUERUNGEN IM GLEICHBEHANDLUNGSRECHT

Die Antirassismus-Richtlinie der EU sowie die Antidiskriminierungs-Richtlinie und die Gleichstellungsrahmen-Richtlinie wurden von der Regierung im Jahr 2004 durch ein neues Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur Anlaufstelle bei Diskriminierungen im Arbeitsleben bzw. aufgrund des Geschlechts, sondern auch bei Diskriminierungen wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt.

NIEDRIGERE PENSIONEN DURCH "REFORMEN"

Massive Verschlechterungen gibt es für die meisten Frauen durch die "Pensionsreformen" der ÖVP/FPÖ-Regierung. Trotz der verfassungsrechtlichen Absicherung des Pensionsalters der Frauen im Rahmen des Gleichbehandlungspakets beschloss die Regierung mit der "Pensionsreform 2000" eine Anhebung des Frühpensionsalters für Frauen und Männer um 1,5 Jahre. Mit der "Pensionsreform 2003" hat die Regierung die Frühpension wegen langer Arbeitslosigkeit, die vor allem von Frauen in Anspruch genommen wurde, gänzlich abgeschafft. Die Umstellung bei der Berechnung der Pensionshöhe von den besten 15 Jahren auf eine "lebenslange" Durchrechnung wird bei vielen Frauen zu Einbußen führen.

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