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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Frauenpolitik von 1975 - 1994

Das Ende der Frauenlohngruppen.

Am 1. Juli 1975 wurde die Familienrechtsreform beschlossen. Sie beendete die Vorrangstellung des männlichen "Familienoberhauptes": Die Berufstätigkeit verheirateter Frauen war damit nicht länger an die Zustimmung des Mannes gebunden. Allerdings wurden die Hürden, die Frauen zu nehmen hatten, damit auch nicht sehr viel weniger.

1977 wurde die Pflegefreistellung im Ausmaß von maximal einer Woche pro Jahr eingeführt.

Ein großer Erfolg war im Jahr 1979 die Einführung des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft. Die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Festsetzung des Entgelts war damit gesetzlich festgeschrieben. Zur Überprüfung von Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz wurde die Gleichbehandlungskommission eingerichtet. Als Folge des Gleichbehandlungsgesetzes wurden die Frauenlohngruppen abgeschafft, allerdings fanden sich Frauen nach wie vor vorwiegend in den unteren und mittleren Entlohnungsgruppen.

GEWERKSCHAFTERINNEN IN DER POLITIK

Im Oktober 1979 erreichte abermals eine Gewerkschafterin eine Regierungsfunktion: Bruno Kreisky setzte im Zuge einer Regierungsumbildung vier Staatssekretärinnen ein, zwei davon für "Frauenfragen". Während Johanna Dohnal als Staatsekretärin für allgemeine Frauenfragen ins Bundeskanzleramt einzog, erhielt die Metallergewerkschafterin und stellvertretende ÖGB-Frauenvorsitzende Franziska Fast das Staatsekretariat für die Belange der berufstätigen Frau, das im Sozialministerium angesiedelt war. Fast setzte einige Initiativen zur Förderung weiblicher Lehrlinge und dachte schon 1980 den "Karenzurlaub" für Väter an, der schließlich 1989 beschlossen wurde. Mit dem Ende der Alleinregierung der SPÖ bzw. mit Beginn der SP/FP-Koalition im Jahr 1983 wurde das Staatssekretariat für die Belange der berufstätigen Frau jedoch abgeschafft.

EINE FRAUENFRONT FÜR GLEICHBEHANDLUNG

Die Arbeitslosigkeit der Frauen stieg in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre stark, ihre Arbeitslosenquote lag ab 1986 kontinuierlich über jener der Männer. Zusätzlich stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen von rund 150.000 im Jahr 1985 auf über 267.000 im Jahr 1994 an. Auch bei den geringfügig Beschäftigten gab es einen rasanten Zuwachs. Mehr Rechte für atypisch Beschäftigte - diese Forderung der ÖGB-Frauen wurde mit dem Gleichbehandlungspaket Anfang der 90er Jahre teilweise verwirklicht. Insgesamt brachte das "Paket", an dessen Aushandlung die ÖGB-Frauen intensiv beteiligt waren.

EINE VIELZAHL AN VERBESSERUNGEN

Bereits zuvor, in den Jahren 1985 und 1990 kam es zu einer Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Novelle aus 1985 legte fest, dass das Gleichbehandlungsgebot auch für die betriebliche Aus- und Weiterbildung und für die Vergabe von freiwilligen Sozialleistungen Geltung hat. Stellenausschreibungen müssen seither geschlechtsneutral verfasst werden. 1990 wurde das Gleichbehandlungsgebot auf die Begründung der Arbeitsverhältnisse und auf den beruflichen Aufstieg ausgeweitet. Um diskriminierten Frauen die Durchsetzung ihres Rechts zu erleichtern, wurde die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.

KARENZ FÜR VÄTER

Nach jahrelanger Blockade durch die ÖVP erfolgte 1989 unter der großen Koalition die Einführung der Väterkarenz. Wenig später, im Juli 1990, wurde die Karenz von einem auf zwei Jahre ausgeweitet und die Möglichkeit geschaffen, anstelle des zweiten Karenzjahres bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Teilkarenz zu gehen. Das Resümee zu diesen Maßnahmen aus emanzipatorischer Sicht ist zwiespältig: Die Verlängerung der Karenz führte in erster Linie zu einem längeren Ausstieg und damit zu schlechteren Beschäftigungschancen für die Mütter. Die Väterkarenz wurde dagegen - nicht zuletzt wegen fehlender Rahmenbedingungen - kaum genutzt.

FRAUENPENSIONEN

Gemeinsam kämpften die Frauen aller Parteien - mit Ausnahme der FPÖ - gegen die vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters. Auslöser dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1990, mit dem das geschlechtsspezifisch unterschiedliche Pensionsanfallsalter als gleichheitswidrig aufgehoben wurde. Als Frist für die Reparatur erhielt der Gesetzgeber bis Ende November 1991 Zeit. Erst im Oktober 1992 waren nach vielen Protesten der Frauenorganisationen die Verhandlungen zu Ende. Per Verfassungsgesetz wurde festgelegt, dass die unterschiedlichen Altersgrenzen von Frauen und Männern weiterhin zulässig sind. Die schrittweise Anhebung des Frühpensionsalters der Frauen sollte laut dem Gesetz ab 2019 erfolgen, die Anhebung des Regelpensionsalters der Frauen von 60 auf 65 Jahre ab 2024 bis 2033.

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