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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!

Frauenpolitik von 1945 - 1954

Von Trümmerfrauen und anderen Frauenarbeiten.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Frauen zu Tätigkeiten herangezogen, die vormals als "Männerarbeit" galten. Auch für schwerste Aufräumarbeiten nach Kriegsende griff man auf Frauen zurück - die Bezeichnung "Trümmerfrauen" verdeutlicht das. Mit der Rückkehr der Männer aus dem Krieg wurden viele Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängt. Doch auch jene Frauen, die ihren Arbeitsplatz behielten, hatten kein leichtes Los: Die äußerst schlechte Versorgungssituation - bis Ende der 40er Jahre war ein Teil der Grundnahrungsmittel rationiert - bedeutete für die Frauen stundenlanges Anstellen vor den Geschäften. Die Versorgung der berufstätigen Frauen und ihrer Familien stellte in dieser Zeit ein Hauptanliegen der ÖGB-Fauen dar. Sie erreichten die bevorzugte Bedienung von berufstätigen Frauen in Lebensmittel- und Bedarfsartikelgeschäften. Eine Absprache mit Großwäschereien gewährleistete die schnellere Erledigung der Wäsche von berufstätigen Frauen. Als sich die wirtschaftliche Lage stabilisierte, traten derartige Aktionen in den Hintergrund.

HAUSGEHILFINNEN UND HEIMARBEITERINNEN

Von Beginn an aktiv waren die ÖGB-Frauen für die Verbesserung der Situation der Hausgehilfinnen und Heimarbeiterinnen. Beide Berufe galten als typische Frauenberufe mit schlechten Arbeitsbedingungen und geringer Entlohnung. Für Hausgehilfinnen (Hauspersonal, Köchinnen, Kindermädchen . . .) gab es nach dem Zweiten Weltkrieg keinen Kollektivvertrag, da kein Arbeitgeberverband als Vertragspartner existierte. Die ÖGB-Frauen erreichten Ende der 40er Jahre, dass die Urlaubsbestimmungen nach dem Arbeiterurlaubsgesetz auf Hausgehilfinnen ausgeweitet wurde, 1951 setzten sie das Mindestlohnschutzgesetz und damit die Regelung von Mindestlöhnen für die Hausgehilfinnen durch. Das von den ÖGB-Frauen immer wieder geforderte umfassende HausgehilfInnen-Gesetz scheiterte allerdings jahrelang am Widerstand der Arbeitgeberseite. Erst 1962 gelang die Beschlussfassung des "Hausgehilfen und Hausangestelltengesetzes". Auch die Verabschiedung des Heimarbeitsgesetzes war äußerst mühsam. Die ÖGB-Frauen wurden deshalb auf einer anderen Ebene tätig: Auf ihre Initiative handelten die zuständigen Gewerkschaften bis Anfang der 50er Jahre Bestimmungen bezüglich Heimarbeitslöhne in den Kollektivverträgen aus. 1954 wurde schließlich ein Heimarbeitsgesetz beschlossen, das den HeimarbeiterInnen eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung brachte.

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