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Kampagne der PRO-GE Frauen: Scher dich drum!
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Johanna Dohnal Johanna Dohnal

Johanna Dohnal

Österreichs erste Frauenministerin.

Geboren am 14.02.1939 in Wien
Verstorben am 20.02.2010 in Grabern

Johanna Dohnal wurde als uneheliche Tochter einer Fabriksarbeiterin geboren und wächst in sehr bescheidenen Verhältnissen auf. Sie erlernte den Beruf der Industriekauffrau in einer Kunststofffabrik. Als Mutter von zwei Kindern machte sie an sich selbst die Erfahrung, dass es nicht möglich war, Kinder zu haben und berufstätig zu sein. Erst nach vielen Jahren, wo sie als Heimarbeiterin tätig war, gelang es ihr wieder, eine ordentliche Anstellung als Sekretärin zu finden.

Bereits als junge Frau trat sie der Sozialdemokratischen Partei bei und engagierte sich vorerst als Funktionärin in ihrem Bezirk. 1972 wurde sie Landesfrauensekretärin der Wiener SPÖ und Gemeinderätin in Wien. 1978 entstand auf ihre Initiative das erste Wiener Frauenhaus. Johanna Dohnal erkannte sehr rasch, dass Frauen vor männlicher Gewalt beschützt gehören.

1979 wurde sie von Bruno Kreisky als Staatssekretärin für Frauenfragen in die Bundesregierung berufen, danach war sie von 1990 bis 1995 Österreichs erste Frauenministerin. Bereits 1987 wurde sie Frauenvorsitzende und stellvertrende Bundesvorsitzende der SPÖ.

Für Johanna Dohnal war es wichtig, dass Frauen selbst bestimmt leben können. Dazu braucht es allerdings eine hohe Frauenerwerbsquote mit einem Einkommen, das existenzsichernd ist. In ihrer Amtszeit als Politikerin wurden daher zahlreiche Gesetze beschlossen, die die Eigenständigkeit von Frauen förderten. Sie war sich bewusst, dass dafür viel Unbequemes in Kauf genommen werden müsse. 

Ihre frauenpolitischen Aktivitäten fallen eng mit der Einführung der Fristenregelung zusammen. Darüber hinaus gelang es ihr, durch persönliches Engagement, viele Problembereiche zu thematisieren und nachhaltige Verbesserungen für die Situation der Frauen in Österreich zu erreichen, so z.B. beim Gewaltschutz, bei der Gleichbehandlung von Frauen, bei der Frauenförderung oder beim Ehe- und Familienrecht. Die Familienrechtsreform 1975 stellte klar, dass Frauen eigenstän-dige Individuen sind und nicht das "Anhängsel" des Mannes. Dass der Mann nicht mehr das Oberhaupt der Familie ist, war für viele Frauen eine Befreiung. Damit wurde auch rechtlich klargestellt, dass Frauen nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie berufstätig sein wollen.

Ein weiterer Meilenstein ihrer Amtszeit ist das Gleichbehandlungsgesetz, durch das die Forderung nach "gleichem Lohn für gleiche Arbeit" auch gesetzlich verankert wurde.

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