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Das Informationsportal für LeiharbeiterInnen

Ob du vor der Entscheidung stehst, einen Job als LeiharbeiterIn anzunehmen, bereits LeiharbeiterIn bist oder als BetriebsrätIn LeiharbeiterInnen vertrittst. Hier erfährst du alles zum Thema.

Kollektivvertragsabschluss 2012: Plus 4,15 Prozent
Die Gewerkschaft PRO-GE konnte bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung am 23. November 2011 eine Reallohnerhöhung für rund 65.000 Beschäftigte erreichen. Der neue Kollektivvertrag beinhaltet auch einen Meilenstein bei der Anrechnung von Karenzzeiten. Diese werden künftig zur Gänze angerechnet.
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Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit, Zeitarbeit, Leasingarbeit, Arbeitskräfteüberlassung - die Begriffe meinen alle dasselbe: Bei einer Leiharbeits- bzw. Zeitarbeitsfirma (dem Überlasser) sind ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die zur Arbeitsleistung an einen Kunden (den Beschäftiger) überlassen werden.

Wer setzt sich für LeiharbeiterInnen ein?

Mit der Gewerkschaft PRO-GE haben LeiharbeiterInnen eine starke Vertretung! Im Jahr 2002 erreichte die PRO-GE den europaweit ersten Kollektivvertrag für die Branche.

Ich soll/will einen Job als LeiharbeiterIn annehmen.
Was kommt dabei auf mich zu?

Das Arbeitsmarktservice hat Maria K. einen Job als Leiharbeiterin angeboten. Dabei stellen sich viele Fragen, mit denen sie bisher noch nie konfrontiert war.
Hier gibt's die Antworten!

Ich arbeite bereits als LeiharbeiterIn.
Worüber sollte ich Bescheid wissen?

Rudolf M. arbeitet seit drei Jahren als Leiharbeiter. Aber auch für erfahrene LeiharbeiterInnen tauchen oft neue Fragen auf, mit denen sie sich bisher nicht beschäftigen mussten.
Hier gibt's die Antworten!

In meinem Betrieb werden LeiharbeiterInnen beschäftigt.
Wie soll ich als BetriebsrätIn damit umgehen?

Herbert A. ist Betriebsrat. Sein Betrieb wird mit Anfang des Monats LeiharbeiterInnen beschäftigen. Er weiß, dass er auch für sie zuständig ist, doch viele Fragen sind noch offen.
Hier gibt's die Antworten!

"LEIHARBEIT" - DEIN JOB, DEIN LOHN, DEINE RECHTE.
Die wichtigsten praktischen und rechtlichen Tipps für LeiharbeiterInnen gibt es jetzt auf einen Blick als Sondernummer unseres Mitgliedermagazins "Glück auf!"
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