Das Informationsportal für LeiharbeiterInnen
>>> Kollektivvertragsabschluss 2013: plus 3,4 Prozent
| Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen seit 1. Jänner 2013 Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Ein von der Produktionsgewerkschaft und der Wirtschaftskammer gemeinsam erarbeiteter Vorschlag scheiterte allerdings am Widerstand einzelner Arbeitgeber. Im September 2012 hat die Regierung die Novelle zum AÜG beschlossen und dabei viele von der PRO-GE angeregte Verbesseungen übernommen. Mit 1. Jänner traten die Änderungen in Kraft. >>> Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen |
Was ist Leiharbeit?
Leiharbeit, Zeitarbeit, Leasingarbeit, Arbeitskräfteüberlassung - die Begriffe meinen alle dasselbe: Bei einer Leiharbeits- bzw. Zeitarbeitsfirma (dem Überlasser) sind ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die zur Arbeitsleistung an einen Kunden (den Beschäftiger) überlassen werden.
Wer setzt sich für LeiharbeiterInnen ein?
Mit der Gewerkschaft PRO-GE haben LeiharbeiterInnen eine starke Vertretung! Im Jahr 2002 erreichte die PRO-GE den europaweit ersten Kollektivvertrag für die Branche.
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Ich soll/will einen Job als LeiharbeiterIn annehmen. Das Arbeitsmarktservice hat Maria K. einen Job als Leiharbeiterin angeboten. Dabei stellen sich viele Fragen, mit denen sie bisher noch nie konfrontiert war. |
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Ich arbeite bereits als LeiharbeiterIn. Rudolf M. arbeitet seit drei Jahren als Leiharbeiter. Aber auch für erfahrene LeiharbeiterInnen tauchen oft neue Fragen auf, mit denen sie sich bisher nicht beschäftigen mussten. |
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Herbert A. ist Betriebsrat. Sein Betrieb wird mit Anfang des Monats LeiharbeiterInnen beschäftigen. Er weiß, dass er auch für sie zuständig ist, doch viele Fragen sind noch offen. |
| "LEIHARBEIT" - DEIN JOB, DEIN LOHN, DEINE RECHTE. Die wichtigsten praktischen und rechtlichen Tipps für LeiharbeiterInnen gibt es jetzt auf einen Blick als Sondernummer unseres Mitgliedermagazins "Glück auf!" >>> Hier zum Online-Durchblättern! |
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