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Miba

Konflikt um KV-Flucht bei Miba spitzt sich zu

Beschäftigte beschließen gewerkschaftliche Maßnahmen

Eine Resolution gegen die Flucht aus dem Industrie-Kollektivvertrag, in der auch gewerkschaftliche Maßnahmen angekündigt werden, beschlossen die Beschäftigten der Miba Bearings Materials bei zwei Teilbetriebsversammlungen. Der Industriebetrieb will mit einem eigens ausgegliederten Betrieb in den Kollektivvertrag Metallgewerbe wechseln, was für die Beschäftigten nachteilig ist. Dabei hat sich weder an der Arbeitsweise, noch an der industriellen Produktion etwas verändert. Die Gewerkschaft wird zudem eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Zuordnung des Betriebs zum Metallgewerbe durch die Wirtschaftskammer einreichen.

Industrie-Kollektivvertrag steht den Beschäftigten zu
„Die Zuordnung als Gewerbebetrieb ist nicht nachvollziehbar und dient offensichtlich nur dazu, dass der Betrieb auf Kosten der Beschäftigten sparen kann“, ärgert sich PRO-GE-Landessekretär Walter Schopf. Auch einzelvertragliche Zusagen, wie sie die Firma der in Aussicht stellt, seien nicht geeignet. „In einem offensichtlich industriellen Betrieb muss auch der entsprechende Kollektivvertrag eingehalten werden. Das steht den Beschäftigten zu“, stellt Schopf klar.

Gewerkschaftliche Maßnahmen stehen im Raum
„Wir stehen voll und ganz hinter unseren Betriebsräten und unseren Gewerkschaften. Wenn der bisherige Kollektivvertrag der Metallindustrie nicht weiterhin angewendet wird, werden wir alle gewerkschaftlichen Maßnahmen im Betrieb uneingeschränkt unterstützen, um unsere berechtigte Forderung durchzusetzen“, heißt es in der Resolution, die in den beiden Betriebsversammlungen beschlossen wurde.

 

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