Unterentlohnung: Initiative für Gesetzesänderung
Arbeiterkammer und ÖGB Oberösterreich haben eine parlamentarische Bürgerinitiative für Gesetzesänderungen gestartet, die folgende Ziele umsetzen soll:
- Die Beschäftigten sollen verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben.
- Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nichtbezahlte Ansprüche von Arbeitnehmern sollen abgeschafft werden.
Fälle von Unterentlohnung
Anlass für die Initiative sind die sich häufenden Fälle von Unterentlohnung. Einige Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten weniger Lohn oder Gehalt aus, als ihnen laut Kollektivvertrag zusteht. Wenn Finanzamt und Gebietskrankenkasse (GKK) bei einer Betriebskontrolle eine Unterbezahlung aufdecken, dann dürfen die betroffenen Beschäftigten nicht einmal darüber informiert werden. Das verhindert, dass sie das entgangene Entgelt nachfordern können. Und durch kurze Verfallsfristen für nichtbezahltes Entgelt verlieren ArbeitnehmerInnen weitere Millionen für Arbeit, die sie bereits erbracht haben.
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