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Frühjahrslohnrunde 2018
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TTIP und CETA aus Sicht der Gewerkschaft PRO-GE sowie Aktion "Anders Handeln"

Die Forderungen. PLUS: VIDEO und Fotos

Seit Juli 2013 verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada ist das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA). Beide Verhandlungen liefen bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente ab.

Das Video von der Protestkundgebung am 11. Oktober in Wien

Konzerne vs. Arbeitnehmerinnen

Ziel großer Unternehmen ist der Abbau von „Handelshemmnissen“. Unter dem Deckmantel des unregulierten Handels werden positive Wirtschaftswachstums- und Beschäftigungseffekte versprochen. Verschwiegen wird dabei, dass nationale Regulierungen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen und für sozialstaatliche Absicherungen unverzichtbar sind. Ohne diese Regelungen sind Sozial- und kollektivvertragliche Mindeststandards gefährdet und bedeuten den Abbau von Sozialrechten. Eine künftige europäische Sozialunion wird damit verhindert. Das ruft auch die europäischen Gewerkschaften auf den Plan.Kernarbeitsnormen in Gefahr

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist ein Teil der UNO und von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungen besetzt. Die ILO hat in vier Grundprinzipien die Rechte von ArbeitnehmerInnen definiert:

  • Vereinigungsfreiheit (Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft und -gründung) und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen,
  • Beseitigung der Zwangsarbeit,
  • Abschaffung der Kinderarbeit,
  • Verbot der Diskriminierung.

Diese Prinzipien sind in acht Kernarbeitsnormen verankert. Gewohnte Arbeitsnormen in Europa sind noch lange keine Selbstverständlichkeit auf der anderen Seite des Atlantiks. Während die EU-Mitgliedstaaten alle acht Übereinkommen unterzeichnet haben, hat Kanada nur sechs davon ratifiziert, die USA sogar nur zwei. Das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen haben weder die USA noch Kanada unterzeichnet. Arbeitgeber und Teile der Politik sind in diesen Staaten sehr gewerkschaftsfeindlich eingestellt und verhindern die Gründung von betrieblichen Interessensvertretungen und Betriebsräten. Weil auch diese Grundrechte als „Handelshemmnisse“ aufgefasst werden können, ist zu befürchten, dass diese in Gefahr geraten.Kollektivverträge unter Druck

Kollektivverträge sind in Europa und besonders in Österreich wichtig, wenn es um die Absicherung von Mindeststandards für ArbeitnehmerInnen geht. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab, und erreichen eine Abdeckung von weit mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten. Dies sorgt für geregeltes Einkommen, arbeitsrechtliche Mindeststandards und Wohlstand. Alleine die Produktionsgewerkschaft PRO-GE verhandelt rund 140 Kollektivverträge. In den USA werden Löhne und Mindeststandards hingegen nicht durch Kollektivverträge, sondern meist durch Betriebsvereinbarungen geregelt, in denen auch betriebliche Kranken-, Unfall- und Altersversorgung mitverhandelt werden. Eine Sozialgesetzgebung wie in Europa gibt es nicht. Auch die betriebliche Mitsprache durch BetriebsrätInnen in Unternehmen ist hierzulande gesetzlich stärker verankert. Diese Unterschiede könnten von Konzernen als Wettbewerbsnachteil ausgelegt und eingeklagt werden. Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA könnten daher negative Auswirkungen auf Kollektivverträge und betriebliche Mitsprache haben.Klagen was das Zeug hält

Sowohl TTIP als auch CETA beinhalten einen „Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus“ (ISDS). Dieser ermöglicht Unternehmen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – auf Schadenersatz zu klagen. Die Absicht: Ein Schadensersatz soll von Unternehmen eingefordert werden, wenn eine Gesetzesänderung den Wert einer Investition oder die Gewinnerwartungen der Investoren verringert. Dies bedeutet eine Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit. Bei jeder Gesetzesänderung, die sich negativ auf die Profitaussichten auswirkt, wie z. B. Konsumenten-, Gesundheits- und ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen, müssen Staaten in Zukunft damit rechnen, auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt zu werden – woraufhin höchstwahrscheinlich wiederum die SteuerzahlerInnen zur Kassa gebeten werden. Dass diese Annahmen keine wilden Spekulationen sind, zeigen existierende Beispiele: In Ägypten wurde die Stadt Alexandria von einem französischen Versorgungsunternehmen wegen der Einführung eines Mindestlohns, auf 82 Mio. Euro verklagt. Eine andere Warnung kommt vom nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA: Kanada kämpft aktuell mit Schadenersatzklagen von US-Firmen in der Höhe von 6 Milliarden Dollar.Kein Jobwunder

Freihandelsabkommen sind keine Lösung zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in Europa. Vom versprochenen Jobwunder wird wenig übrig bleiben. Im Gegenteil: Sozialdumping und die Zunahme von prekären Arbeitsplätzen sind die Folge.Forderungen der PRO-GE

TTIP und CETA gehen uns alle an. Diese Freihandelsabkommen gefährden Löhne und Rechte der
ArbeitnehmerInnen. Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE fordert daher:

  • Ein Stopp der jetzigen Verhandlungen
  • Verhandlungsdokumente offenlegen
  • Kein Dumping bei Schutzstandards
  • Kein Lohn- und Sozialdumping
  • Konzernen dürfen keine privilegierten Sonderrechte eingeräumt werden
  • Kein Klagerecht außerhalb der staatlichen Rechtssysteme – nirgendwo auf der Welt
  • ArbeitnehmerInnenrechte dürfen nicht wirtschaftlichen Zielen der Handelsabkommen untergeordnet werden
  • Die Aufnahme der 8 Kernarbeitsnormen in alle Handelsabkommen
  • Verstöße gegen ILO Kernarbeitsnormen müssen geahndet werden

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