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PRO-GE: Widerstand gegen AUVA-Zerschlagung

Leistungskürzungen im Gesundheitsbereich drohen

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Sozial- und Gesundheitsministerin Hartinger-Klein hat die Auflösung der AUVA angekündigt. Unter dem Vorwand von Einsparungen wird eine der wichtigsten Säulen des österreichischen Gesundheitssystems mutwillig zerstört. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wird also das erste Opfer der schwarz-blauen Bundesregierung sein. Da die AUVA das von der Regierung verlangte, völlig unrealistische Einsparungsvolumen von 500 Millionen Euro nicht stemmen kann, soll sie zerschlagen werden. "Das bedeutet Leistungskürzungen für die Versicherten und die Schließung von Unfallkrankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Das werden wir so nicht hinnehmen und massiven Widerstand leisten", sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE.



Schändliche Politik gegen ArbeitnehmerInnen


Rund fünf Millionen Menschen sind bei der AUVA bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert, sie betreibt entsprechend hochspezialisierte Unfallkrankenhäuser und Reha-Einrichtungen. Zudem leistet die AUVA wichtige Präventionsarbeit zur Vermeidung von Arbeitsunfällen: So erhalten etwa Kleinbetriebe kostenlose arbeitsmedizinische Beratung durch FachexpertInnen. 

"Die Unternehmen wollen sich auf Kosten der Versicherten 500 Millionen Euro ersparen, denn nur sie profitieren von der massiven Senkung des Unfallversicherungsbeitrages. Das heißt, dass die Versicherten für viele Leistungen der Unfallversicherung in Zukunft selbst bezahlen müssen. Das ist eine schändliche Politik, die ausschließlich gegen die ArbeitnehmerInnen gerichtet ist", betont Wimmer.

Selbstverwaltung wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems

Weitere verantwortungslose Eingriffe im Bereich der Sozialversicherungen hat die Bundesregierung bereits angekündigt, wie etwa die Abschaffung der Selbstverwaltung. Die PRO-GE stellt klar, dass die Sozialversicherung kein Selbstbedienungsladen für die Bundesregierung ist, sondern ausschließlich den Versicherten dient.

Selbstverwaltung bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber gemeinsam über das Budget der sozialen Krankenversicherung bestimmen, denn sie alleine finanzieren es über ihre Versicherungsbeiträge. Diese Selbstverwaltung ist wie die Unfallversicherung seit 130 Jahren ein wichtiger Bestandteil unseres hervorragenden Sozialversicherungssystems.

Nur zweimal in der Geschichte wurde die Selbstverwaltung geschwächt oder abgeschafft – 1934 im austrofaschistischen Ständestaat und 1938 durch die Nationalsozialisten. „Damit sich das gerade im Gedenkjahr 2018 nicht wiederholt, wird die Gewerkschaft PRO-GE mit ganzer Kraft und allen gewerkschaftlichen Mitteln für die Selbstverwaltung kämpfen“, so Wimmer abschließend.

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