MACO Salzburg: PRO-GE hat Klage beim OGH eingebracht
Arbeitsrechtsstreit über gekündigtes Prämienmodell: Alle Bemühungen von Betriebsrat und Gewerkschaft an starrer Haltung der Geschäftsführung gescheitert
In der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit der Salzburger Beschlägefirma MACO hat die Gewerkschaft PRO-GE nunmehr im Namen der DienstnehmerInnen Klage beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen hatten diesen Schritt im Rahmen einer Betriebsversammlung einstimmig befürwortet.
„Aus unserer Sicht spricht alles dafür, dass die von der Geschäftsführung aufgekündigte Betriebsvereinbarung nachwirkt. Das heißt: So lange keine neue Betriebsvereinbarung geschlossen worden ist, ist den ArbeitnehmerInnen weiterhin die Prämie zu bezahlen“, erklärt PRO-GE-Sekretär Daniel Mühlberger.
Hintergrund der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist, dass die Geschäftsführung eine bisher gültige Betriebsvereinbarung gekündigt und durch ein neues Prämienmodell, das nur für das Jahr 2016 gilt, ersetzt hat. Dieses neue Prämienmodell bringt für die Beschäftigten bis zu 10.360 Euro an jährlichen Einbußen. „In jenen Fällen, in denen Ehepaare betroffen sind, schrumpfen die Familieneinkommen sogar um fast 21.000 Euro. Diese Einkommensverluste sind beinahe nicht bewältigbar. Die Betroffenen stehen vor enormen finanziellen Schwierigkeiten bis hin zu echten Existenzängsten“, weiß Mühlberger.
Seit der emotionalen Betriebsversammlung am 17. Dezember sind alle Versuche des Betriebsratsteams und der Gewerkschaft PRO-GE zu einer Lösung zu kommen, an der starren Haltung des Unternehmens gescheitert. „Geschäftsführer Guido Felix beharrt auf seiner nicht nachvollziehbaren Sparpolitik. Vermutlich soll der Gewinn auf Kosten der MitarbeiterInnen maximiert werden“, bringt es Mühlberger auf den Punkt.
Als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten bezeichnet Mühlberger die Aussage des Geschäftsführers in den Medien, in denen dieser das Modell als „fairer und leistungsgerechter“ bezeichnet. Mühlberger kontert: „Durch das neue Modell werden überwiegend Frauen schlechter gestellt. Durch die teils willkürliche Einteilung in drei Prämienklassen wird die Belegschaft gespalten. In meinen Augen ist dieses Modell daher ungerecht.“
"Trotz allem stehen wir für seriöse Verhandlungen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung", hofft Mühlberger auf ein Umschwenken der Geschäftsführung zu einem sozialpartnerschaftlichen Lösungsansatz.