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Frühjahrslohnrunde 2018
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Metallindustrie: Gewerkschaften setzen einheitlichen KV durch

Freizeitoption in allen Bereichen durchgesetzt

Sechs idente Abschlüsse

Nach insgesamt 16 Verhandlungsrunden mit den sechs Fachverbänden bzw. Berufsgruppen der Metallindustrie haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 5. November 2015 ihr Ziel eines einheitlichen Kollektivvertrages und eines einheitlichen Lohn- und Gehaltsabschlusses für alle 180.000 Beschäftigten erreicht. Mit  dem letzten ausständigen Fachverband, jenem der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen, konnte in der dritten Runde eine Einigung erzielt werden. Die Lohn- und Gehaltserhöhungen entsprechen den vorausgegangenen fünf Abschlüssen in der Metallindustrie. "Wir haben die gemeinsamen Beschlüsse der BetriebsrätInnen und Gewerkschaften für den Erhalt des gemeinsamen Kollektivvertrages und eine ordentliche Lohn- und Gehaltserhöhung erfolgreich durchgesetzt", betonen die beiden Chefverhandler der Gewerkschaften, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp).

Die Verhandlungen für einen einheitlichen Metaller-KV 2015 sind damit erfolgreich abgeschlossen: Die IST-Löhne  und Mindestlöhne  sowie IST-Gehälter und Mindestgrundgehälter  steigen um 1,5 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen, die Aufwandsentschädigung und Zulagen werden ebenso um 1,5 Prozent angehoben. Der 31. Dezember ist künftig unter Fortzahlung des Entgelts zur Gänze arbeitsfrei. Der neue Mindestlohn bzw. das neue Mindestgrundgehalt beträgt 1.750,03 Euro. Ebenfalls vereinbart wurde die Aufnahme eines zusätzlichen Arbeitszeitmodells im Kollektivvertrag. Geltungstermin für den neuen einheitlichen Kollektivvertragsabschluss Metallindustrie ist der 1. November.

Freizeitoption

Erstmals konnte mit allen sechs Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie eine Freizeitoption abgeschlossen werden. Die Beschäftigten  können sich anstelle der IST-Erhöhung für mehr Freizeit entscheiden. Für die Beschäftigten des Bergbaus und der Stahlindustrie wurde diese freiwillige Wahlmöglichkeit heuer bereits zum dritten Mal geschaffen, für die Fahrzeugindustrie zum zweiten Mal. Für die Freizeitoption ist eine  Betriebsvereinbarung notwendig, der zusätzliche Freizeitanspruch kann zur Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit verwendet, stundenweise, in ganzen Tagen oder ganzwöchig verbraucht oder für eine längere Freizeitphase über mehrere Jahre angespart werden.

BR-Konferenz

Startschuss für die herbstliche Lohn- bzw. Gehaltsrunde 2015 war die Forderungsprogrammübergabe am 24. September. Den ersten Verhandlungsrunden ist eine österreichweite BetriebsrätInnenkonferenz in Wien mit 2.000 TeilnehmerInnen vorausgegangen, nachdem sich der Fachverband Maschinen- und Metallwarenindustrie (FMMI)  gleich zu Beginn geweigert hatte, überhaupt mit Verhandlungen zu beginnen. Für den ersten Abschluss mit dem FMMI am 28. Oktober war zudem ein 24-stündiger Verhandlungsmarathon notwendig.
Insgesamt umfasst die Metallbranche rund 180.000 Beschäftigte aufgeteilt auf sechs Fachverbände bzw. Berufszweige.

Insgesamt umfasst die Metallbranche rund 180.000 Beschäftigte aufgeteilt auf sechs Fachverbände bzw. Berufszweige

Der Abschluss im Detail:

  • Mindestlöhne und Grundgehälter: + 1,5 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.750.03 Euro
  • IST-Löhne und -Gehälter: + 1,5 Prozent
  • Lehrlingsentschädigungen: + 1,5 Prozent
  • Zulagen und Aufwandsentschädigungen: + 1,5 Prozent
  • 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Geltungstermin: 1. November 2015
  • Laufzeit: 12 Monate
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