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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Abschluss mit FMMI: 1,5 Prozent mehr Lohn

31.12. arbeitsfrei, Freizeitoption und neues Arbeitszeitmodell

Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit dem Fachverband Maschinen- und Metallwarenindustrie (FMMI) für den Kollektivvertrag Metallindustrie gingen am 27. Oktober in die dritte Runde. Nach 24 Stunden konnte am 28. Oktober ein Abschluss erzielt werden. „Es waren harte Verhandlungen. Der Abschluss ist ein Gesamtpaket, das den Beschäftigten neben einem Realeinkommenszuwachs auch deutliche Verbesserungen im Kollektivvertrag und mehr Freizeit bringt“, betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp).

Die Mindest- und IST-Löhne bzw. Gehälter steigen um 1,5 Prozent. Lehrlingsentschädigungen sowie Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen ebenfalls um 1,5 Prozent. Der 31. Dezember ist künftig unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei.  Ebenso konnte eine Freizeitoption vereinbart werden. ArbeitnehmerInnen können sich dafür entscheiden, anstelle der IST-Erhöhung von 1,5 Prozent mehr Freizeit im Ausmaß von zwei Stunden und 15 Minuten pro Monat zu nehmen. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2015. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

Gewerkschaften und FMMI vereinbarten zudem ein zusätzliches Arbeitszeitmodell im Kollektivvertrag. Für die Anwendung ist eine Betriebsvereinbarung notwendig. Das neue Modell sieht grundsätzlich ein Zeitkonto mit maximal 167 Stunden vor. Die dafür geltenden Zeitzuschläge zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen steigen, je mehr Stunden in dieses Zeitkonto eingebracht werden: sie betragen 10 Prozent von der 61. bis zur 100. Stunde und 20 Prozent  von der 101. bis zur 167. Stunde (keine Zuschläge gibt es bis zur 60. Stunde). Neu ist, dass diese Zeitzuschläge künftig in einem eigenen Zuschlagskonto gesammelt werden. Deren Verbrauch bestimmt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Der Durchrechnungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Bis zu 40 Stunden können in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden. Alle anderen Stunden des Zeitkontos müssen entweder konsumiert oder ausbezahlt werden.

Der Abschluss im Detail:

  • Mindestlöhne und Grundgehälter: + 1,5 Prozent
  • IST-Löhne und -Gehälter: + 1,5 Prozent
  • Lehrlingsentschädigungen: + 1,5 Prozent
  • Zulagen und Aufwandsentschädigungen: + 1,5 Prozent
  • 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Geltungstermin: 1. November 2015
  • Laufzeit: 12 Monate

Mehr Information

Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen 2015 für die Metallindustrie. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!

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