Übergabe Forderungsprogramm Metallindustrie
PRO-GE/GPA-djp fordern Ermöglichung der Freizeitoption, Verbesserungen bei den Karenzanrechnungen und für das Erreichen der 6. Urlaubswoche
Das Verhandlungsteam der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp hat am 24. September 2015 das Forderungsprogramm der Beschäftigten für die Kollektivvertragsverhandlungen in der Metallindustrie den Arbeitgebern übergeben. "Die Betriebe sind erfolgreich unterwegs. Es geht um spürbare Lohn- und Gehalterhöhungen für die rund 180.000 Beschäftigten", betonen die beiden Verhandlungsleiter der Gewerkschaften, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp).
Neben der Erhöhung der Löhne und Gehälter, Lehrlingsentschädigungen sowie Zulagen und Aufwandsentschädigungen fordern die Gewerkschaften die Ermöglichung der Freizeitoption. "Die Freizeitoption ist eine innovative Möglichkeit der Arbeitszeitgestaltung. ArbeitnehmerInnen können ohne ihre Normalarbeitszeit zu verändern, die Jahresarbeitszeit verkürzen. Das macht das Modell für mehr zusätzliche Freizeit so erfolgreich", sagen Wimmer und Wagner. Weiters fordern PRO-GE und GPA-djp die Anrechnung aller Lehr- und Arbeitsjahre für das Urlaubsausmaß. "Ein Arbeitsplatzwechsel soll nicht länger bestraft werden. Jetzt müssen Beschäftigte 25 Jahre in einem einzigen Betrieb arbeiten, um die sechste Urlaubswoche zu erreichen. Das ist nicht zeitgemäß. Alle Berufsjahre sollen herangezogen werden", betonen die Verhandlungsleiter.
Weitere Forderungen sind: Der 31. Dezember soll unter Fortzahlung des Entgeltes arbeitsfrei sein. Die Normalarbeitszeit soll bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit verkürzt werden. Auch Karenzen sollen künftig vollständig für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet werden.
Das Forderungsprogramm im Überblick:
- Erhöhung der Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter
- Erhöhung der IST-Löhne bzw. IST-Gehälter unter besonderer Berücksichtigung der BezieherInnen niedriger Einkommen
- Aufrechterhaltung der Vertragsgemeinschaft aller fünf Fachverbände
- Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen und Aufwandsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter
- Ermöglichung der Freizeitoption
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Vollständige Anrechnung von Karenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
- Anrechnung aller Lehr- und Arbeitsjahre für das Urlaubsausmaß
- 31.12. unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei
- Verkürzung der Normalarbeitszeit bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit
- Verbesserung der Reiseaufwandsentschädigungen bei Reisen in EU-Mitgliedsstaaten
Geltungstermin: 1. November 2015