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Frühjahrslohnrunde 2018
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15 Jahre Kollektivvertrag für LeiharbeitnehmerInnen

Noch heute europaweites Vorzeigemodell

Nach mehr als sechs Jahren harter Verhandlungen der Sozialpartner war es 2002 endlich soweit: am 1. März vor 15 Jahren trat der europaweit erste Kollektivvertrag für LeiharbeiterInnen in Kraft. „Der österreichische Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung ist noch heute ein europaweites Vorzeigemodell, der LeiharbeiterInnen vor Lohndumping und sozialer Schlechterstellung mit klaren und durchsetzbaren Regeln schützt“, stellt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft, fest. Der Kollektivvertrag definierte damals erstmals Mindestlöhne, Sonderzahlungen, die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und vieles mehr für über 31.000 LeiharbeiterInnen.

15 Jahre nach Inkrafttreten ist die Zahl der ZeitarbeiterInnen um fast 40 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich 79.259 Personen als LeiharbeiterInnen tätig. Der Mindestlohn beträgt 1.556,82 Euro.

Ein Problem in der Branche stellen noch immer einvernehmliche Auflösungen bei Ende einer Überlassung dar, wodurch für Betroffene Entgeltverluste entstehen. Dabei sagt der Kollektivvertrag klar: Stehzeiten sind vom Überlasserbetrieb zu bezahlen. Die PRO-GE rät deshalb dringend, nicht in eine einvernehmliche Auflösung einzuwilligen, sondern zuerst Kontakt mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft aufzunehmen.

> Kenne deine Rechte: Info-Plattform für LeiharbeiterInnen

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