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Frühjahrslohnrunde 2018
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Metallgewerbe: 1,4 Prozent mehr Lohn

Erstmals Freizeitoption, neuer Mindestlohn 1.725,52 Euro

Die Gewerkschaft PRO-GE erreichte bei den Kollektivvertragsverhandlungen für ArbeiterInnen und Lehrlinge des Metallgewerbes am 30. November nach rund sieben Stunden einen Abschluss. Mindest- und IST-Löhne steigen um 1,4 Prozent. Lehrlingsentschädigungen sowie Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 1,5 Prozent erhöht. Geltungstermin ist der 1. Jänner 2016.

Erstmals konnte für das Metallgewerbe eine Freizeitoption abgeschlossen werden. Die Beschäftigten  können sich anstelle der IST-Erhöhung für mehr Freizeit entscheiden. Der zusätzliche Freizeitanspruch kann zur Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit verwendet, stundenweise, in ganzen Tagen oder ganzwöchig verbraucht oder für eine längere Freizeitphase über mehrere Jahre angespart werden. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Freizeitoption auch in den Folgejahren bis einschließlich 2032 Teil der Kollektivvertragsabschlüsse sein wird.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags umfasst viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. Der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe umfasst auf Unternehmensseite rund 40.000 Mitgliedsunternehmen mit knapp 200.000 Beschäftigten aus elf Arbeitgeberverbänden.

Der Abschluss im Detail:

  • Mindestlöhne +1,4 Prozent
  • IST-Löhne +1,4 Prozent
  • Lehrlingsetschädigungen +1,5 Prozent
  • Zulagen, Aufwandsentschädigungen +1,5Prozent
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Freizeitoption auch für alle künftigen Abschlüsse bis 2032
  • Neuer Mindestlohn: 1.725,52 Euro
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2016.

Mehr Information

Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen 2015 für das Metallgewerbe. Einige Dokumente sind nur für Mitglieder oder BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!

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