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Frühjahrslohnrunde 2018
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Neues Arbeitsprogramm

Klare Absage zu vorzeitiger Anhebung des Frauenpensionsalters

PRO-GE fordert Lohnsteuersenkung und Reichensteuer

Als Abschluss des Gewerkschaftstages im Austria Center Vienna wurde am 27. November das künftige Arbeitsprogramm der PRO-GE von den Delegierten beschlossen. Unter anderem fordert die Gewerkschaft  eine umfassende Steuerreform, um die Lohnsteuern zu senken. Dafür ist eine Gegenfinanzierung notwendig, unter anderem etwa eine Reichensteuer ab einem Nettovermögen von  700.000 Euro, heißt es im Arbeitsprogramm.

„Wir brauchen eine spürbare Senkung des Eingangssteuersatzes. Es ist auch nicht einzusehen, dass Dividenden an Aktionäre unbegrenzt mit lediglich 25 Prozent und damit weit weniger als Einkommenszuwächse bei mittleren Einkommen besteuert werden. Wir fordern ein gerechtes und vor allem niedrigeres Lohnsteuermodell, das die Einkommen der ArbeitnehmerInnen entlastet“, sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE.

Der immer wieder aufkeimenden Diskussion über eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters erteilt die Gewerkschaft PRO-GE eine klare Absage. Die Anhebung des unterschiedlichen Antrittsalters ist bereits vom Gesetzgeber beschlossen und der Prozess eingeleitet. Mangelhaft ist jedoch die Umsetzung des im Jahr 1992 beschlossenen Gleichbehandlungspaketes, vor allem was die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Herstellung von Lohngleichheit betrifft.

Generell lehnt die PRO-GE die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab. „Das Problem liegt nicht bei den Pensionsantritten, sondern bei den Arbeitsmarktchancen für Ältere und bei den ausufernden prekären Beschäftigungsverhältnissen. Es braucht daher eine Verpflichtung der Wirtschaft zur Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen und mehr alternsgerechte Arbeitsplätze“, sagt Wimmer.

Weiters fordert die Gewerkschaft, dass ungerechtfertigte Unterschiede im Arbeitsrecht endlich beseitigt werden. Es sind einheitliche Lösungen zu finden, die sich an den besten bestehenden Regelungen orientieren. Dies betrifft etwa die Unterschiede in den Bereichen: Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Gründe für Entlassungen, Arbeitsunfälle, Dauer der Kündigungsfrist und Freizeit bei Dienstverhinderung.

Weitere Forderungen und Positionen sind u.a.:

Arbeitszeit: Die Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit muss ausgebaut werden. Die Vorschläge für eine Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit lehnt die PRO-GE vehement ab. Überstunden müssen für Arbeitgeber so verteuert werden, dass die Einstellung zusätzlicher Beschäftigter attraktiver wird.

Sechste Urlaubswoche: Alle ArbeitnehmerInnen sollen nach 25 Arbeitsjahren – unabhängig von der Anzahl der Arbeitsverhältnisse – einen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben.

Armutsbekämpfung: Einführung eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes von  1.500 Euro durch sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen auf Verbandsebene (General-Kollektivvertrag). Erhöhung der Negativsteuer und die Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld, mit dem Ziel eines existenzsichernden Einkommens.

Pensionen: Die Regelungen für Menschen mit besonders belastenden Berufstätigkeiten (SchwerarbeiterInnen) müssen verbessert und ausgebaut werden.

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