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Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018

Elektro-/Elektronikindustrie: KV-Löhne steigen um 3,2 %

Option für mehr Freizeit statt Geld

Deutliches Einkommensplus & Option für Freizeit statt Geld

In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Elektro-und Elektronikindustrie (EEI) konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 19. April 2013 für die rund 60.000 Beschäftigten einen Abschluss erzielen. Nach der Textilindustrie ist dies nun der zweite Abschluss der wichtigen industriellen Frühjahrslohnrunde.

Die Mindestlöhne steigen um 3,2, die Ist-Löhne werden um 3,0 Prozent erhöht. Lehrlingsentschädigungen steigen um 3,2 Prozent. "Das ist ein nachhaltiger und deutlicher Reallohnzuwachs. Das Einkommensplus stärkt die Kaufkraft  der Beschäftigten", betonen die beiden Chefverhandler Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Proyer (GPA-djp).

Neue innovative Freizeitoption

Zudem vereinbarten die Gewerkschaften ein neues Modell, die Ist-Erhöhung in nachhaltige Freizeit umzuwandeln. Dafür zwingend notwendig ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. "Alle Beschäftigten sollen künftig individuell mitentscheiden können, ob sie kürzer arbeiten, also Geld in nachhaltige Freizeit eintauschen", sagen die beiden Chefverhandler zu diesem Vorzeigeprojekt.

Die Gewerkschaften hatten bereits zuvor eine österreichweite BetriebsrätInnen-Konferenz und flächendeckende Betriebsversammlungen einberufen, falls es in der dritten Runde zu keinem Abschluss gekommen wäre. Nach harten neunstündigen Verhandlungen konnten das Verhandlungsteam der ArbeitnehmerInnen nun deutliche Steigerungen der Löhne und Gehälter durchsetzen.

Mehr Details dazu gibt es für BetriebsrätInnen als Download nach dem Login!

Der Abschluss im Detail:

  • KV-Löhn: + 3,2 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.618,62 Euro
  • Ist-Löhne: + 3,0 Prozent
  • Lehrlingsentschädigungen: + 3,2 Prozent
  • Zulagen: + 2,8 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen: + 2,5 Prozent
  • Freizeitoption: Anstelle der IST-Lohnerhöhung kann mittels Betriebsvereinbarung nachhaltige Freizeit vereinbart werden
  • Zusätzliche 0,2 Prozent der Lohnsumme können für Verteilungsoption oder Einmalzahlung verwendet werden (Betriebsvereinbarung notwendig)
  • Gültigkeitstermin: 1. Mai 2013

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