topimage
PRO-GE
FrauenJugendBetriebsratPensionistInnen
Frühjahrslohnrunde 2018
Frühjahrslohnrunde 2018
Symbolbild www.arbeitsmarktoeffnung.at: Grenzübergang
Manfred Anderle PRO-GE Bundessekretär Manfred Anderle
Mehr zum Thema

Ärger über lasche Verfahren gegen Lohndumping

Alle Entgelt-Bestandteile einbeziehen, Nichtvorlage von Unterlagen höher bestrafen!

Anti-Lohndumpinggesetz: Mängel endlich beheben

"Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist eine scharfe Waffe gegen Sozialbetrug und Unterbezahlung, aber nur, wenn es auch mit Nachdruck eingesetzt wird", kritisierte Manfred Anderle, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE, bei der Bezirkskonferenz Wien-Nord der Produktionsgewerkschaft am 7. März. Bei 361 Anzeigen seit Inkrafttreten am 1. Mai 2011 wurden bisher nur 47 rechtskräftige Strafbescheide ausgesprochen. "Diese mehr als enttäuschende Rate muss dringend gesteigert werden, wenn das Gesetz seine Wirkung entfalten soll", stellt der PRO-GE-Bundessekretär fest. Darüber hinaus erneuerte Anderle die Forderung der PRO-GE nach Einbezug aller Entgelt-Bestandteile wie Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen beim Strafbestand der Unterbezahlung und höhere Strafen bei Nichtvorlage von Lohnunterlagen.

Laut dem zuständigen Kompetenzzentrum der Wiener Gebietskrankenkasse wurden bisher 361 Anzeigen wegen Unterentlohnung mit einem Strafausmaß von insgesamt rund 9,4 Millionen Euro beantragt. In 47 Fällen liegen rechtskräftige Bescheide über insgesamt 710.800 Euro Strafe vor. Weitere 77 Bescheide und rund 1,4 Millionen Euro an Strafen sind noch nicht rechtskräftig, in fünf Fällen wurden die Verfahren eingestellt. Mehr als zwei Drittel, nämlich 232 Verfahren sind damit noch ohne jeden Entscheid. "Mit diesen langen Verfahrensdauern werden einem der wichtigsten Gesetze für eine gerechte Arbeitswelt die Zähne gezogen", kritisiert Anderle.

Darüber hinaus hat die praktische Erfahrung Mängel im Gesetz offen gelegt, deren Behebung längst überfällig ist. "Zur Beurteilung des Strafbestandes Unterbezahlung müssen alle Entgeltbestandteile und nicht nur der Grundlohn herangezogen werden", fordert Anderle. Alleine die Sonderzahlungen machen in der Regel ein Sechstel des Gesamteinkommens aus, in vielen Branchen stellen kollektivvertragliche Zulagen und Zuschläge einen wesentlichen Teil der Entlohnung dar. "Diese Ansprüche sind rechtlich bombenfest abgesichert", stellt der PRO-GE-Bundessekretär klar. Werden diese nicht bezahlt, bedeute das nicht nur einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil für unseriöse Unternehmen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, sondern es liege auch eindeutig Unterbezahlung vor.

Zusätzlich muss ein einheitlicher Strafrahmen für Unterentlohnung und für die Nichtvorlage von Lohnunterlagen und Arbeitszeitaufzeichnungen geschaffen werden. Derzeit beträgt die mögliche Strafe für nicht vorgelegte Unterlagen 500 bis 5.000 Euro (im Wiederholungsfall 1.000 bis 10.000 Euro), bei nachgewiesener Unterbezahlung allerdings zwischen 2.000 und 20.000 Euro (4.000 bis 50.000 Euro) - und das pro betroffenem/-er ArbeitnehmerIn! "Wer die Ermittlung und Überprüfung von Arbeitnehmeransprüchen verhindert, darf nicht billiger davonkommen", fordert Anderle. "Um Lohn- und Sozialdumping einen wirksamen Riegel vorzuschieben, müssen solche Hintertüren geschlossen werden."

Renate Blauensteiner wurde auf der Bezirkskonferenz Wien-Nord als Bezirksvorsitzende einstimmig wiedergewählt. Die Bezirkskonferenzen der Produktionsgewerkschaft sind Teil der Vorbereitungen zum 2. PRO-GE-Gewerkschaftstag von 25. bis 27. November 2013.

Artikel weiterempfehlen

Teilen |
Logo der Gewerkschaft PRO-GE
Suche
GO
Wien Niederösterreich Burgenland Steiermark Kärnten Oberösterreich Salzburg Tirol Vorarlberg
Facebook YouTube Flickr Issuu

© 2009, Gewerkschaft PRO-GEImpressum | Inhalt