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PRO-GE Frauentag Aktion in Klagenfurt 2013
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Frauentag: Kärntner Frauen verdienen weniger

PRO-GE fordert Kinderbetreuungseinrichtungen

Internationaler Frauentag: Kärntner Frauen verdienen rund 41 Prozent weniger

Die Gewerkschaft PRO-GE fordert flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen und Förderung von Mädchen in technischen Berufen

Aus Anlass zum diesjährigen Frauentag am 8. März informierten Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl, Landesfrauenvorsitzende Petra Thaler und AK-Präsident bzw. PRO-GE Landesvorsitzender Günther Goach über die Forderungen der Produktionsgewerkschaft PRO-GE zur Gleichstellung. Laut Rechnungshof verdienen Kärntner Frauen rund 41 Prozent weniger im Jahr als Männer.

„ In der Lohn- und Kollektivvertragspolitik konnte die PRO-GE aktiv zur Reduzierung der Einkommensschere beitragen, vor allem durch verbesserte Anrechnung von Karenzzeiten.  'Baustellen' gibt es trotzdem noch genug: zum Beispiel bei der korrekten Einstufung und den Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen“, erklärte Anderl. "Gerechtigkeit gehört zu den fundamentalen Werten einer funktionierenden Gesellschaft. Gleichstellung ist daher kein 'Frauenthema', sondern geht uns alle an", betonte Günther Goach.

„Die hohe Anzahl von Frauen in schlecht bezahlter Teilzeitarbeit ist ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Einkommensdifferenz. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei noch immer Frauensache“, kritisierte Thaler. Die Ursachen müssten auf verschiedenen Ebenen bekämpft werden. „Dazu gehören flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen genauso wie die Förderung von Mädchen in technischen Berufen“, sagt Anderl.

Eine Absage erteilen die SpitzengewerkschafterInnen einer vorzeitigen Anhebung des Pensionsalters der Frauen. Die Pensionsschere zwischen Frauen und Männern betrage mehr als 38% und habe sich trotz zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen kaum verringert. Die Anhebung des Frauenpensionsalters soll wie vereinbart 2024 beginnen und mit 2033 abgeschlossen sein. „Bis dahin sollen Maßnahmen umgesetzt und Gleichstellung erreicht sein. Gleichstellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen. Gleichstellung muss bereits beim Berufseintritt beginnen“, so Anderl weiter.

Eine wichtige Maßnahme auf Betriebsebene ist etwa der verpflichtende Einkommensbericht. Mit 1. Jänner 2013 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Einkommensberichtes ausgeweitet. „Alle Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind nun verpflichtet, einen Einkommensbericht mit Stichtag 31. Dezember 2012 zu erstellen und diesen an die Betriebsratskörperschaften zu übermitteln“, sagt Goach. Die Bundesfrauenabteilung der PRO-GE steht BetriebsrätInnen für alle Fragen zum Einkommensbericht aber auch zu Fragen der Gleichbehandlung gerne zur Verfügung. „Einkommensunterschiede haben viele Ursachen.  Es ist also höchst an der Zeit, sich verpflichtend damit zu beschäftigen und diese zu beseitigen. Damit Frauen für die gleiche Leistung auch gleich bezahlt werden“, betonte Thaler.

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