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Aufsichtsbeschwerde gegen Großbäckereien

Falsche KV-Zuordnung von 'Ströck' und 'Mann'

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) brachten heute beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Aufsichtsbeschwerde gegen die Großbäckereien 'Ströck' und 'Mann' ein. Grund ist die nach Ansicht der Gewerkschaften falsche kollektivvertragliche Zuordnung in der Wirtschaftskammer Wien.

Die Gewerkschaften stellen in ihrer Beschwerden an Bundesminister Mitterlehner fest, dass beide Unternehmen ihre Tätigkeiten jeweils im Sinn des Kollektivvertrages für Großbäcker ausüben, tatsächlich aber innerhalb der Fachverbandszugehörigkeit nicht dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, sondern der Bundesinnung Lebensmittelgewerbe angehören. In beiden Unternehmen werden jedoch Back-, Feinback- und Konditoreiwaren sowie Bio- und Tiefkühlwaren industriell produziert, mit den Produkten werden jeweils eigene Vertriebsgesellschaften beliefert.

"In beiden Großbäckereien kann zweifelsfrei keine Rede mehr von einer gewerblichen Produktionsweise sein", erklärt PRO-GE Bundessekretär Manfred Anderle. Diese falsche Zuteilung habe zur Folge, dass für die ArbeitnehmerInnen der Kollektivvertrag für das Bäckergewerbe anstatt des für sie wesentlich günstigeren Kollektivvertrags für Großbäcker angewendet werde, so der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Karl Proyer.

Daraus ergeben sich erhebliche Nachteile für die Beschäftigten bei der Arbeitszeit, den Zuschlägen, der Anrechnung von Karenzurlauben auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung oder beispielsweise der Behaltepflicht für Lehrlinge.

"Aus unserer Sicht sind sowohl bei 'Ströck' als auch bei 'Mann' alle Kriterien für das Vorliegen industrieller Arbeitsabläufe und Vertriebsstrukturen erfüllt. Die Angelegenheit kann entweder über Gespräche oder eben über die von uns angestrebten Verfahren zu Vorteile der Beschäftigten geklärt werden, wobei uns vernünftige Gespräche eigentlich lieber wären. Auch die Betriebsratsfrage müsste bei einigem gutem Willen endlich lösbar sein", so Anderle und Proyer abschließend.

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