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Frühjahrslohnrunde 2018
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Blech mit Flesser-Teiglingen

Bäckergewerbe: 1.500 Euro Mindestlohn bis 2019

KV-Abschluss: Höhere Löhne um bis zu 4,3 Prozent

Für die ArbeiterInnen im Bäckergewerbe Österreich konnte folgender Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne (VG 1,2,3 sowie 9 und 10) und Lehrlingsentschädigungen konnten um 1,90 Prozent plus Aufrundung erhöht werden.
  • Ebenso wurden alle weiteren Euro-Beträge sowie Zulagen laut Lohnvertrag um 1,90 Prozent angehoben.
  • Eine durchschnittliche Erhöhung von 2,73 Prozent konnte für die Verwendungsgruppen 4 bis 8 erzielt werden. 
  • Dem Verhandlungsteam ist es gelungen, einen branchenorientierten Stufenplan zur Erreichung von € 1.500,- Mindestlohn bis spätestens zum Jahr 2019 zu vereinbaren.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn in der Verwendungsgruppe 4 (Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht) beträgt daher 1.379,49 Euro, dies bedeutet eine Erhöhung von 4,3 Prozent.
  • Geltungstermin: 1. Oktober 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

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