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Frühjahrslohnrunde 2018
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AKÜ: Neues Gesetz in Kraft

Mehr Information, mehr Gleichstellung und mehr Sicherheit für LeiharbeiterInnen

Seit 1. Jänner gelten neue gesetzliche Regelungen für die rund 75.000 LeiharbeiterInnen in Österreich. "Überlassene Arbeitskräfte haben jetzt mehr Schutz und mehr Rechte sowohl am Arbeitsplatz als auch zwischen Überlassungen", begrüßt René Schindler, Bundessekretär der für LeiharbeiterInnen zuständigen Gewerkschaft PRO-GE die mit Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).

Mehr Information

Ab sofort muss die sogenannte 'Einsatzinformation' wesentlich konkretere Angaben zur Entlohnung enthalten. Die kollektivvertragliche Einstufung muss angegeben und Grundlohn sowie die Zulagen und Zuschläge getrennt ausgewiesen sein. Überlassene Arbeitskräfte können somit ihre korrekte Entlohnung deutlich leichter überprüfen. Bei Überlassungen von mehr als drei Monaten müssen LeiharbeiterInnen künftig mindestens 14 Tage im Vorhinein über das Ende eines Einsatzes informiert werden und können sich so wenigstens zwei Wochen auf diese Veränderung einstellen.

Mit mehr Information soll auch die überproportionale Unfallgefährdung von LeiharbeiterInnen bekämpft werden. Laut AUVA sind überlassene Arbeitskräfte rund zweieinhalb Mal häufiger Opfer von Arbeitsunfällen als StammarbeitnehmerInnen. Ab jetzt muss vor jeder Änderung der Tätigkeit (auch während eines laufenden Einsatzes) über spezielle Anforderungen (wie z.B. Schwindelfreiheit) und Gefahren nachweislich und schriftlich informiert werden.

Mehr Gleichstellung

Gelten im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten, werden Pausen bezahlt, gibt es zusätzliche Urlaubstage oder ist an manchen Tagen früher Schluss, dann gilt dies seit 1. Jänner auch für die LeiharbeiterInnen. Auch in Betriebskantinen, -kindergärten und bei Sozialleistungen besteht nun eine gesetzliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Bei langen Überlassungen (ab 4 Jahren) müssen LeiharbeiterInnen gegebenenfalls auch in betriebliche Pensionsvorsorgen und Kollektivversicherungen einbezogen werden.

Laut einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer besteht der größte Nachholbedarf für LeiharbeiterInnen bei der Weiterbildung. Ab heuer sind Beschäftigerbetriebe verpflichtet, die Teilnahme überlassener Arbeitskräfte an internen Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Mit dem Sozial- und Weiterbildungsfonds steht ab 2014 auch mehr Geld für Weiterbildung während Stehzeiten und zur Facharbeiterausbildung zur Verfügung. Mehr Chancen für LeiharbeiterInnen bringt auch die verpflichtende Information über alle offenen Stellen im Beschäftigerbetrieb.

Mehr Sicherheit

LeiharbeiterInnen sind der Willkür nicht mehr schutzlos ausgesetzt: Konnten bisher Überlassungen schnell und grundlos beendet werden, sieht das neue Gesetz scharfe Sanktionen bei Diskriminierung vor. Einsatzbetriebe müssen bei unsachlichen Rückstellungen die Lohnkosten weiter zahlen, bis ein neuer, adäquater Einsatz gefunden wird!

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds fördert ab 2014 Arbeitgeber, die Stehzeiten korrekt bezahlen, die Beiträge müssen alle Arbeitskräfteüberlasser leisten (Umlageverfahren). Zusätzlich dient der Fonds der sozialen Absicherung: LeiharbeiterInnen wird bei Arbeitslosigkeit eine einmalige, schnelle Unterstützung bezahlt.

Das neue Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass die österreichischen Rechtsnormen auch für aus dem Ausland überlassene Arbeitskräfte gelten. Das betrifft nicht nur Regelungen wie Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen oder Kündigungsfristen, sondern auch die Beiträge in den Sozial- und Weiterbildungsfonds. Darüber hinaus wurden die seit 1988 unveränderten Strafen des AÜG an die Strafen des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping angeglichen.

Die PRO-GE wird in den kommenden Monaten vor allem den Einsatzbetrieben besonderes Augenmerk schenken, kündigt Schindler an. "Wir werden sehr genau drauf schauen, dass die neuen Rechte der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sich nicht nur in den Gesetzbüchern, sondern auch in der betrieblichen Realität wiederfinden."

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