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Frühjahrslohnrunde 2018
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Arbeitsmarktöffnung kommt!

Lohn- und Sozialdumpinggesetz muss rasch beschlossen werden.

"Wir brauchen uns vor der Arbeitsmarktöffnung nicht zu fürchten. Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping muss aber rasch beschlossen werden damit unser Arbeitsmarkt geschützt ist", appelliert Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE. Laut einer heute veröffentlichten Studie von IMAS reagieren ÖsterreicherInnen und Deutsche sehr skeptisch auf die bevorstehende Arbeitsmarktöffnung. Manche Branchen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft sind bereits jetzt von Schwarzarbeit und Lohndumping betroffen. "Mit dem Gesetz sind wir auf die Arbeitsmarktöffnung gut vorbereitet, da sich Unternehmen bei zu niedriger Entlohnung strafbar machen. Allerdings müssen die kontrollierenden Organe und Behörden auch mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden. Sonst bleibt das Gesetz zahnlos", so Wimmer.

"Wir hoffen einerseits auf die abschreckende Wirkung des Gesetzes, andererseits auf bessere Möglichkeiten der Kontrolle", so Alois Karner und Wolfgang Zuser, zuständige PRO-GE Sekretäre für die Land- und Forstwirtschaft. Um Lohndumping in ihrer Branche zu bekämpfen seien außerdem verstärkte Kontrollen nötig "auch wenn solche Kontrollen wegen der Fluchtgefahr im offenen Gelände viel aufwändiger sind als etwa in der Gastronomie", so Zuser. "Mit dem neuen Gesetz haben wir in unserer Branche endlich eine Handhabe für die schwarzen Schafe", ist Karner zuversichtlich. Bei Unterentlohnung, fehlenden Unterlagen oder wenn Kontrollen erschwert werden, drohen Strafen von 5.000 Euro beim ersten Mal bis 100.000 Euro im Wiederholungsfall. Werden ausländische Arbeitgeber wiederholt wegen Unterentlohnung bestraft, droht sogar eine Untersagung der Dienstleistung in Österreich.

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