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PRO-GE Wimmer: Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist Meilenstein

Strafe für Unterentlohnung gilt für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich.

"Mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein sozialpolitischer Meilenstein gelungen, der europaweit, wahrscheinlich weltweit, seinesgleichen sucht", sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, zur gestern präsentierten Einigung der Sozialpartner zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.

"Die Bundesregierung ist nun gefordert, die Vorschläge rasch aufzugreifen, sodass die Maßnahmen am 1. Mai 2011 voll wirksam werden können", fordert Wimmer. Mit der Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes für 10 neue EU-Staaten im Mai 2011 seien viele Sorgen verbunden, so Wimmer. "Wir haben in Österreich ein gutes und fast flächendeckendes Kollektivvertragssystem, das ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutung und Betriebe vor unfairem Wettbewerb schützt. Dass schwarze Schafe das System umgehen, wird man nie ganz verhindern können, das neue Gesetz gibt uns aber Instrumente in die Hand, Unterentlohnung nun auch strafrechtlich zu bekämpfen."

Bisher sei Unterentlohnung kaum durch Behörden aufgedeckt worden, und bisher hätte es für ArbeitnehmerInnen nur den zivilrechtlichen Weg gegeben, ihre Ansprüche einzuklagen. "Das neue Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping stellt erstmals klar, dass Unternehmen, die ihren Beschäftigten zu wenig bezahlen, strafbare Handlungen begehen und mit Verwaltungsstrafen rechnen müssen. Jeder einzelne Fall wird bestraft", so Wimmer. "Das gilt selbstverständlich für alle in Österreich arbeitenden Menschen, nicht nur jene, die nach dem 1. Mai 2011 zu uns kommen." Um Lohndumping im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung im Mai 2011 wirksam zu verhindern, müssten einerseits die Kontrollen verstärkt werden, andererseits müsse es für Arbeitgeber, bei denen Unterentlohnung aufgedeckt werde, spürbare finanzielle Nachteile geben. Wimmer: "Auch 130 km/h auf Autobahnen wird von vielen nur eingehalten, weil Radarboxen aufgestellt sind und die Übertretung bestraft wird. Diesem Gedanken folgend wird die Nichteinhaltung der Mindestlöhne strafbar."

Die Gewerkschaften und der ÖGB werden ArbeitnehmerInnen selbstverständlich auch weiterhin in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und gerichtlich vertreten, bekräftigt Wimmer. "Mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping setzen die Sozialpartner aber ein ganz klares Signal, dass alle, die in Österreich arbeiten, heimische wie zugewanderte ArbeitnehmerInnen, ordentlich bezahlt werden müssen und dass es eine strafbare Handlung ist, das zu umgehen."

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