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Betriebsversammlung Belegschaft versammelt sich vor dem Werkszaun

Collini tritt ArbeiterInnen-Rechte mit Füßen

Unternehmen verhindert Betriebsversammlung zur Betriebsratswahl.

Die Betriebsleitung des Unternehmens Collini, Verzinkerei in Judenburg, verbietet ihren ArbeiterInnen, eine Betriebsversammlung zur Betriebsratswahl im Betriebsgelände abzuhalten. Aus diesem Grund mussten die ArbeiterInnen kurzerhand vor dem Werkzaun ihre Zusammenkunft organisieren.

Obwohl es nach österreichischem Recht jeder Betriebsbelegschaft ab fünf DienstnehmerInnen erlaubt ist, einen Betriebsrat zu wählen, wird das bei Collini mit allen Mitteln unterbunden.

Zutrittsverbot an Gewerkschaft verhängt
Schon bei der letzten Betriebsratswahl im Oktober 2009 wurde am Wahltag der Listenführer gekündigt. Alle übrigen BetriebsrätInnen legten daraufhin das Mandat zurück! Für die neuerlich ausgeschriebene Betriebsversammlung wurde der Gewerkschaft PRO-GE ein gesetzwidriges Zutrittsverbot ins Firmengelände ausgesprochen.

Gesetzeswidriges Vorgehen
"Der Betriebsleiter ignoriert alle gesetzlichen Vorschriften und kümmert sich nicht um Mindestnormen im Kollektivvertrag. Arbeitszeitregeln und die Menschen im Betrieb sind ihm völlig egal", so der Gebietssekretär der PRO-GE, Richard Hollerer. Das Unverständliche für alle Betroffenen ist, dass auch der Vorarlberger Eigentümer der Collini-Gruppe diese Vorgangsweise unterstützt und sich die Sache von innerhalb des Werkzaunes aus ansieht.

Gewerkschaft untersTützt Beschäftigte
Trotz aller Widrigkeiten hat sich die Belegschaft vor dem Zaun eingefunden und die Betriebsversammlung gemeinsam durchgeführt. Richard Hollerer hat den Beschäftigten von Collini die volle Unterstützung der Organisation zugesagt.

Für weitere Informationen zu den Vorgängen bei Collini steht Richard Hollerer im Gebietssekretariat Leoben unter der Tel. 03842/ 45986 bzw. per E-Mail an  richard.hollerer@proge.at gerne zur Verfügung.

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