Lohninfo für LeiharbeiterInnen
...für ArbeitnehmerInnen auf Baustellen
als |
Stundenlöhne brutto |
Lohngruppe |
---|---|---|
Angelernter Arbeitnehmer |
13,64 EUR |
IV |
Qualifizierter Arbeitnehmer |
15,29 EUR |
III c |
Facharbeiter |
16,02 EUR |
II b |
...für ArbeitnehmerInnen im internen Bereich, z.B. Bauhof inkl. Referenzzuschläge
als |
Stundenlöhne brutto |
Lohngruppe |
---|---|---|
Angelernter Arbeitnehmer |
15,00 EUR |
IV |
Qualifizierter Arbeitnehmer |
16,82 EUR |
III c |
Facharbeiter |
18,26 EUR |
II b |
Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze im internen Bereich im Baugewerbe ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag des Baugewerbes. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher! Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!
Kein Referenzzuschlag gebührt, wenn ArbeitnehmerInnen ausschließlich auf Baustellen und somit außerhalb des Beschäftigerbetriebes eingesetzt werden, und dies in der Einsatzinformation (§ 12 AÜG) angeführt ist. ArbeitnehmerInnen haben aber Anspruch auf Aufwandsentschädigungen gemäß Abschnitt VIII, Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung.