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Frühjahrslohnrunde 2018
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Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in das Baugewerbe

...für ArbeitnehmerInnen auf Baustellen

als

Stundenlöhne brutto

Lohngruppe

Angelernter Arbeitnehmer

13,64 EUR

IV

Qualifizierter Arbeitnehmer

15,29 EUR

III c

Facharbeiter

16,02 EUR

II b

...für ArbeitnehmerInnen im internen Bereich, z.B. Bauhof inkl. Referenzzuschläge

als

Stundenlöhne brutto

Lohngruppe

Angelernter Arbeitnehmer

15,00 EUR

IV

Qualifizierter Arbeitnehmer

16,82 EUR

III c

Facharbeiter

18,26 EUR

II b

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze im internen Bereich im Baugewerbe ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag des Baugewerbes. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher! Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!

Kein Referenzzuschlag gebührt, wenn ArbeitnehmerInnen ausschließlich auf Baustellen und somit außerhalb des Beschäftigerbetriebes eingesetzt werden, und dies in der Einsatzinformation (§ 12 AÜG) angeführt ist. ArbeitnehmerInnen haben aber Anspruch auf Aufwandsentschädigungen gemäß Abschnitt VIII, Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung.

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