Lohninfo für LeiharbeiterInnen
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Für die Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gilt: Je nachdem in welche Branche man überlassen wird, muss man zumindest die Löhne bekommen, die den StammarbeiterInnen des Beschäftigerbetriebes laut Kollektivvertrag zustehen. In einzelnen Branchen werden eventuell auch noch Zuschläge hinzugerechnet. Liegen die Mindestlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrages aber unter den Mindestlöhnen des Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrages (KVAÜ), dann gelten die Mindestlöhne laut KVAÜ.
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Wir wenden uns mit dieser Information an Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.
Bist du "Leihangestellte" oder "Leihangestellter" wende dich bitte an die GPA-djp.
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