Musterbetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung betreffend Grundsätze der betrieblichen Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte gem § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG
Folgende Punkte können damit geregelt werden:
- Verpflichtende interne Stellenausschreibung
- Erforderliche Qualifikationen sollen intern geschult werden
- Einsatz von ZeitarbeiterInnen nur bei vorübergehend erhöhtem Personalbedarf
- Bezahlung des betriebsüblichen Lohnes vergleichbarer ArbeitnehmerInnen mit vergleichbarer Tätigkeit
- Maximal fünf Prozent an ZeitarbeiterInnen
- Fixübernahme nach z.B. sechs Monaten
- Offenlegung sämtlicher Verträge (Beschäftiger-Betrieb mit Überlasser)
- Anwendung aller Betriebsvereinbarungen und Sozialleistungen auch auf ZeitarbeiterInnen
- Sicherung der Arbeitsbedingungen für StammarbeiterInnen (z.B. Fixanstellung nach Beendigung der Lehrzeit)
- Keine Kündigungen, solange ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind
- Kein Zeitausgleich in Minusstunden wenn ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind