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Frühjahrslohnrunde 2018
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Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung betreffend Grundsätze der betrieblichen Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte gem § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG

Folgende Punkte können damit geregelt werden:
  • Verpflichtende interne Stellenausschreibung
  • Erforderliche Qualifikationen sollen intern geschult werden
  • Einsatz von ZeitarbeiterInnen nur bei vorübergehend erhöhtem Personalbedarf
  • Bezahlung des betriebsüblichen Lohnes vergleichbarer ArbeitnehmerInnen mit vergleichbarer Tätigkeit
  • Maximal fünf Prozent an ZeitarbeiterInnen
  • Fixübernahme nach z.B. sechs Monaten
  • Offenlegung sämtlicher Verträge (Beschäftiger-Betrieb mit Überlasser)
  • Anwendung aller Betriebsvereinbarungen und Sozialleistungen auch auf ZeitarbeiterInnen
  • Sicherung der Arbeitsbedingungen für StammarbeiterInnen (z.B. Fixanstellung nach Beendigung der Lehrzeit)
  • Keine Kündigungen, solange ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind
  • Kein Zeitausgleich in Minusstunden wenn ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind
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