Musterbetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung betreffend Grundsätze der betrieblichen Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte gem § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG
Folgende Punkte können damit geregelt werden:
- Verpflichtende interne Stellenausschreibung
- Erforderliche Qualifikationen sollen intern geschult werden
- Einsatz von ZeitarbeiterInnen nur bei vorübergehend erhöhtem Personalbedarf
- Bezahlung des betriebsüblichen Lohnes vergleichbarer ArbeitnehmerInnen mit vergleichbarer Tätigkeit
- Maximal fünf Prozent an ZeitarbeiterInnen
- Fixübernahme nach z.B. sechs Monaten
- Offenlegung sämtlicher Verträge (Beschäftiger-Betrieb mit Überlasser)
- Anwendung aller Betriebsvereinbarungen und Sozialleistungen auch auf ZeitarbeiterInnen
- Sicherung der Arbeitsbedingungen für StammarbeiterInnen (z.B. Fixanstellung nach Beendigung der Lehrzeit)
- Keine Kündigungen, solange ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind
- Kein Zeitausgleich in Minusstunden wenn ZeitarbeiterInnen beschäftigt sind
1:
Themen
2:
Mein Recht
3:
Service
4:
Kollektivvertrag
5:
International
6:
Presseservice
7:
Kooperationen
8:
Über uns
9:
Themen
10:
Publikationen
11:
Linktipps
12:
Kontakte
13:
Wir über uns
14:
Berufsausbildung
15:
Jugendvertrauensrat
16:
Wir bieten dir
17:
Invest in Youth - 1st European Youth Conference
18:
Linktipps
19:
Kontakte
20:
Startseite
21:
Antworten für
22:
Antworten für Leiharbeiter/innen
23:
Antworten für Beschäftigerbetriebsräte
24:
Lohninfo
25:
Dein Recht: Der KV
26:
Rechtsinformationen
27:
Kontakt
