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Frühjahrslohnrunde 2018
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Heftige Proteste in Frankreich

Gewerkschaften wehren sich gegen umstrittene Arbeitsmarktreform

In Frankreich fanden im März landesweit hunderte Demonstrationen statt, weitere Proteste sind für den 31. März geplant. Der Grund: Die Regierung will die französische Arbeitsverfassung ändern und verschlechtert damit die Regelungen für Arbeitszeit und schränkt gewerkschaftliche Gestaltungsmacht massiv ein. Das Ziel ist klar: Abbau des Kollektivvertragssystems, Schwächung der Gewerkschaften und eine Beschneidung der Rechte von ArbeitnehmerInnnen.

Der größte französische Gewerkschaftsverband CGT hat im Februar eine Petition im Internet gegen die Arbeitsmarktreform gestartet, die binnen eines Monats von fast 1 Million Menschen unterzeichnet wurde. Nach jüngsten Umfragen sind nicht nur die größten französischen Gewerkschaften gegen diese Reform, sondern auch rund 70 Prozent der französischen Bürgerinnen und Bürger. Auch innerhalb der Regierungspartei Parti Socialiste spricht sich der linke Flügel gegen die umstrittene Reform aus.

Das sind die Hauptpunkte der geplanten Reform:
•    Aushöhlung der 35 Stunden Woche: Überschreitung der Höchstarbeitszeit (12 Stunden pro Tag; 60 Stunden-Woche per Betriebsvereinbarung; 44 Stunden über einen Durchrechnungszeitraum von 16 Wochen) Überlegungen von Regierungsseite für 60 Stundenwoche ohne Genehmigung des Arbeitsinspektorats nur auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung
•    Überstundenzuschläge: Mindestsatz von 10 Prozent kann betrieblich und nicht wie bisher durch einen Branchenkollektivvertrag vereinbart werden. Die gesetzliche Arbeitsdauer bleibt bei 35 Stunden und Überstundenzuschläge gelten mit 25 Prozent für die ersten acht und 50 Prozent für alle Überstunden danach.
•    Flexibilisierung der Arbeitszeitverträge für Angestellte:
Erweiterung des Durchrechnungszeitraums für Arbeitszeit auf drei Jahre
Arbeit auf Abruf gilt als Ruhezeit (im Widerspruch zur Arbeitszeitrichtlinie)
Arbeitszeit für Lehrlinge unter 18 Jahre wird auf zehn Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche durch Entscheidung des Arbeitgebers verlängert

•    Recht auf „Nichterreichbarkeit“ (Handy, Computer) auf 1.Juli 2017 verschoben: 75 Prozent der Beschäftigten in Frankreich sind auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar. Seit zwei Jahren hat sich daher die CGT in einer Kampagne für Mindeststandards für die Nutzung von digitalen Medien in der Freizeit und das Recht offline zu sein, eingesetzt. Jetzt sieht der Gesetzesentwurf nur eine unverbindliche Regelung für Großunternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten vor.
•    Dezentralisierung der Kollektivvertragsverhandlungen; Umkehr der hierarchischen Ordnung der Verhandlungsebene zugunsten der Arbeitgeber:
die Betriebsvereinbarung hat Vorrang vor dem Branchenkollektivvertrag, auch wenn auf betrieblicher Ebene schlechtere Vereinbarungen getroffen wurden
Auf Betriebsebene kann die Zustimmung der Gewerkschaft durch ein Referendum umgangen werden
In Zukunft kann der Arbeitgeber auf Konzernebene eine Vereinbarung abschließen, die Betriebsvereinbarungen automatisch ersetzt – damit hat der Arbeitgeber völlige Freiheit, sich die für ihn günstigste Vereinbarungsebene auszusuchen.

•    Verminderter Kündigungsschutz – Erpressung durch „Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung“
Im Gegensatz zu bisher sind für Vereinbarungen mit Konzessionen der Beschäftigten bei Entlohnung und Arbeitszeit nicht mehr zwingend wirtschaftliche Gründe vorgeschrieben. Wenn ein Arbeitnehmer den veränderten Bedingungen nicht zustimmt, kann er aus persönlichen Gründen entlassen werden. Eine Anfechtung wie bisher ist nach den neuen Bestimmungen nicht mehr möglich. Von Gewerkschaftsseite wird dies als Verletzung der ILO-Konvention 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber betrachtet.
Ungerechtfertigte Entlassung- für alle Beschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer unter fünf Jahren wird im Falle einer gerichtlich anerkannten ungerechtfertigten Entlassung die Höchststrafe auf sechs Monate Entschädigungszahlung gesenkt.
Darüber hinaus werden Auflösungen der Arbeitsverhältnisse aus wirtschaftlichen Gründen allgemein leichter möglich. Umsatzrückgänge oder Auftragsflauten reichen ihn Zukunft als ausreichende Gründe aus.

Zusammen mit den anderen Gewerkschaftsverbänden FO, FSU, Solidaires, und Studentenorganisationen findet ein landesweiter Protesttag am 31. März statt.

 

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