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Bündnis TTIP STOPPEN

Klagerechte sind Knackpunkte bei TTIP

Das Bündnis TTIP STOPPEN (initiiert von Attac, GLOBAL 2000, FIAN, ÖBV-Via Campesina Austria, der PRO-GE und Südwind) ruft Organisationen und AktivistInnen in Österreich auf, sich am von der EU-Kommission eingeleiteten Konsultationsprozess in Sachen Konzernklagerechte (ISDS) breit zu beteiligen.
 
Die Implementierung dieser "Investitionsschutzklausel" würde Konzernen ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie durch staatliche Maßnahmen Profieinbußen hätten. Das beträfe auch Arbeitsschutz- oder Umweltschutzgesetze. Wegen einer ähnlichen Klausel verklagt der Energiekonzern Vattenfall aktuell die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz. Hier passiert eine Privatisierung des Rechtsstaates. Damit wird die Souveränität von Staaten massiv eingeschränkt - zugunsten von Rechten ausschließlich für ausländische Investoren. TTIP STOPPEN lehnt dieses Instrument daher grundsätzlich ab.
 
„Die Europäische Kommission hat den Konsultationsprozess so gestaltet, dass es für Einzelpersonen und Organisationen ohne Fachwissen schwierig ist, sich daran zu beteiligen. 12 der 13 Fragen sind so technokratisch formuliert, dass sie ohne Vorwissen komplett unverständlich sind. Allein die letzte Frage bietet die Möglichkeit, grundlegende Bedenken zu äußern,“ meint Irmi Salzer von der ÖBV-Via Campesina Austria.

„Wir dürfen diese Anhörung - so sehr wie sie für eine Farce halten - dennoch nicht den Befürwortern von Konzernklagerechten überlassen. Daher haben wir für alle besorgten BürgerInnen und Organisationen eine Anleitung zur Beteiligung verfasst. Wir rufen alle auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und ihre Einwände durch die Beantwortung der letzten Frage zu formulieren“, so Alexandra Strickner, Ökonomin und Obfrau von Attac Österreich. 

Klagerechte sind Knackpunkte bei TTIP
 
TTIP STOPPEN sieht in den Konzernklagerechten einen Knackpunkt bei TTIP und auch bei CETA (EU-Kanada Abkommen). Trotz der laufenden Konsultation über Konzernklagerechte im Rahmen von TTIP scheint die Europäische Kommission die Paraphierung des CETA-Abkommens noch vor Ende des Konsultationsprozesses (dieser endet am 6. Juli) durchführen zu wollen. Das würde die Farce der laufenden Konsultation noch verstärken, denn das CETA-Abkommen enthält bereits eine "Investitionsschutzklausel".

TTIP STOPPEN ruft alle BürgerInnen dazu auf sich an der Konsultation zu beteiligen. Unter http://ttipstoppen.wordpress.com/2014/06/03/superrechte-fur-konzerne-mitmachen-und-ablehnen/ ist eine Anleitung zur Beantwortung der Fragen verfügbar.

 

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