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Frühjahrslohnrunde 2018
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Schlachthöfe: Lohndumping grenzübergreifend stoppen

PRO-GE startet europaweite Kooperation für Fleischwirtschaft

"Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping kann nur auf europäischer Ebene gewonnen werden. Eine bessere internationale Vernetzung ist notwendig, um die EU-Entsenderichtlinie im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuändern", stellen Daniel Mühlberger und Erwin Kinslechner von der PRO-GE klar. Gemeinsam mit Georg Schneider, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) der Region Rosenheim-Oberbayern wurde ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, an dem sich künftig GewerkschafterInnen aus ganz Europa beteiligen sollen.

"Das Projekt ist entstanden, weil wir als benachbarte Regionen im Bereich der Schlachthöfe mit denselben Problemen zu kämpfen haben. Unter Ausnutzung der EU-Entsenderichtlinie werden Arbeiter aus osteuropäischen Staaten als Schlachter beschäftigt. Durch die Entsendung zahlen sie die Lohnsteuer zwar vor Ort, Sozialversicherung wird jedoch im jeweiligen Heimatstaat entrichtet", erklärt Mühlberger. Weil eine Überprüfung der geleisteten Abgaben aufgrund bürokratischer Hürden nicht möglich sei, liege die Vermutung nahe, dass sich die Entsendeunternehmen Kostenvorteile verschaffen indem sie im Heimatstaat geringere Abgaben zahlen. Zudem habe die Praxis gezeigt, dass zwar in Österreich zumindest der korrekte kollektivvertragliche Monatslohn gezahlt werde, Überstunden und diverse Zulagen jedoch nicht ausbezahlt würden. "Eine Kontrolle der Entsendefirmen ist de facto nicht möglich. Und wenn doch einmal Missstände nachgewiesen werden können, ist es schwer die ausländische Firma zu belangen", ergänzt Karl Dober, Vorsitzender des PRO-GE-Branchenausschusses Nahrung.

Deutschland: NGG fordert bundesweiten Tarifvertrag

"Diese Machenschaften gehören so schnell wie möglich abgestellt", hält Georg Schneider daher fest und fordert einen bundesweiten Fleischerkolletivvertrag für Deutschland: "Schließlich werden unseren Sozialsystemen dadurch die Mittel entzogen. Da in Deutschland kein Mindestlohn gilt, ist dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Die Schlachtbranche muss sich entscheiden: Will sie aus der Skandalecke rauskommen? Dann aber nur mit fairen Löhnen, abgesicherten Mindestarbeitsbedingungen und der strikten Einhaltung von Gesetzen. Was wir aber bislang sehen, ist die Ausbeutung von Menschen, meist aus Mittel- und Osteuropa, durch Werkvertragskonstrukte und der Umgehung von Recht und Gesetz. Als erster Schritt muss in Deutschland ein bundesweiter Tarifvertrag für die Schlachtbranche kommen, damit dem Lohndumping ein Riegel vorgeschoben wird."

Generalunternehmerhaftung

Die Forderung der Kooperationsprojektes: Um Lohn- und Sozialdumping einzudämmen, muss die EU-Entsenderichtlinie dahingehend abgeändert werden, dass Umgehungen von Arbeits- und Sozialrecht nicht mehr möglich sind. Durch eine Generalunternehmerhaftung könnte beispielsweise sichergestellt werden, dass beauftragende heimische Unternehmen für die Einhaltung heimischen Rechts durch die entsendenden Firmen haftbar gemacht werden könnten. Die Beauftragung von ausbeuterisch arbeitenden Entsendefirmen würde dadurch unattraktiv. "Wir werden unsere grenzübergreifende Kooperation fortführen und gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen aus der Fleischbranche kämpfen", so Kinslechner abschließend.

Mehr zum Thema

> Gegen Lohndumping an Schlachthöfen (Juni 2013)

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