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EU vor Richtungsentscheidung - hier die Details

EGB lehnt "roadmap" zur sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungskommission als zu restriktiv ab.

PRO-GE warnt vor noch mehr Deregulierung und Sozialabbau

Im Juni werden die Staats- und Regierungschefs der EU über eine Vertiefung der Wirtschafts- und Wirtschaftsregierung und eine stärkere soziale Dimension, einschließlich des sozialen Dialoges entscheiden. Erste konkrete Vorschläge und ein Zeitplan für die Umsetzung wurden von Ratspräsident van Rompuy Ende letzten Jahres vorgelegt.

Die politischen Entscheidungsträger in der Europäischen Union erkennen, dass das Misstrauen, der von Rekordarbeitslosigkeit und Verarmung betroffenen BürgerInnen, in fast allen europäischen Mitgliedsstaaten gegenüber "Brüssel" steigt und die politische Stabilität in einem in arme und reiche Staaten auseinanderdriftenden Europa bedroht ist.

Neue Folterinstrumente

Eine nähere Betrachtung dieser "roadmap" - vor allem der Wirtschaftskapitel - enthüllt jedoch, dass diese Erkenntnis keinesfalls mit einer Änderung der derzeitigen Austeritätspolitik mit all ihren verheerenden Ergebnissen in der EU verbunden ist, ganz im Gegenteil das System der economic governance soll durch neue und effizientere "Folterinstrumente" ergänzt werden, die die Mitgliedsstaaten zu noch mehr Deregulierung der Arbeitsmärkte und Sozialabbau drängen. Einer alten Politik wird ein soziales Mäntelchen verpasst.

Unmissverständlich sind dazu die Vorschläge des Wirtschafts- und Währungskommissars, die die Mitgliedsstaaten zu verbindlichen Strukturreformen mit der EU verpflichten sollen.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat in einer Stellungnahme im März auf die Vorschläge des Ratspräsidenten zur roadmap reagiert und "als zu restriktiv" abgelehnt. Er stellt klar, dass es sich beim europäischen Integrationsprozess nicht um die Schaffung einer Freihandelszone handle, sondern um eine Union deren Zielsetzung wirtschaftlicher Wohlstand und sozialer Fortschritt sei. Er kündigt an, weiter gegen den derzeitigen Sparkurs, der wirtschaftlich kontraproduktiv und gegen die Interessen der arbeitenden Menschen in Europa gerichtet sei, zu mobilisieren. Gefordert wird eine "echte" roadmap unter Einbeziehung der Sozialpartner, die Investitionen in Höhe von 1% des BIP der EU in Beschäftigung und Wachstum beinhalte, sowie koordinierte Maßnahmen gegen Ungleichheit, Armut und prekäre Beschäftigung.

Belohnung für Sozialabbau?

Die PRO-GE ergänzt die Forderungen des EGB und lehnt ausdrücklich den Vorschlag der Kommission eines "Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit" ab, das die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Strukturreformen verpflichtet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es hier in erster Linie um "Reformen" bei den Sozialversicherungssystemen geht, wie im Falle von Österreich um die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters oder Eingriffe in Kollektivvertragssysteme wie zum Beispiel um die Abschaffung von Lohnindexierung in Luxemburg oder in Belgien, d.h. der Anpassung der Löhne und Renten an die Steigerung der Lebenshaltungskosten. Mitgliedsstaaten, die diese Reformen durchführen, wird "finanzielle Unterstützung" in Aussicht gestellt.

PRO-GE: Schaffung von Arbeitsplätzen

Stattdessen sollten, so Bundessekretär René Schindler, Vereinbarungen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in allen EU-Staaten treten bzw. die Aufnahme einer Arbeitslosenquote von 5% als Konvergenzkriterium. René Schindler spricht sich auch dafür aus, dass das angesprochene europäische Investitionsprogramm ausdrücklich zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze durch Ausbau der Infrastruktur und der ökologischen Umgestaltung genutzt wird. Unabdingbare Voraussetzung für einen Kurswechsel sei eine Zurückdrängung der überdimensionierten Finanzmärkte und eine verteilungsgerechtere Besteuerung.

Soziale Rechte absichern

Damit nicht soziale Rechte marktkonform zurechtgestutzt werden können, fordert Bundessekretär Peter Schissler, endlich die Verankerung eines Protokolls für den sozialen Fortschritt in den Europäischen Verträgen, die sozialen Rechten und gewerkschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang gegenüber den Marktfreiheiten sichert. Die EU hat sich vertraglich zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen verpflichtet, um dadurch auf dem Weg des Fortschritts ihre Angleichung zu erreichen, erinnert Peter Schissler.

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