Manager-Gehälter begrenzen
Vorbild "Abzocker-Initiative" in der Schweiz
Die Diskussion hat nach dem Volksbegehren gegen überzogene Managervergütungen in der Schweiz in ganz Europa mächtig Fahrt aufgenommen. Die Schweizer hatten am 3. März mit rund 68 Prozent zugestimmt. Die Initiative zielt darauf ab, Exzesse bei Bonus-Zahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager börsennotierter Unternehmen durch die Stärkung der Aktionärsrechte zu unterbinden. Über die Höhe von Managervergütungen sollen die Aktionäre jährlich entscheiden können.
Reformen in Österreich?
Auch in Österreich wird etwa über eine Änderung im Aktienrecht nachgedacht, damit Aktionäre tätig werden können. Die PRO-GE geht noch einen Schritt weiter und hat bereits in ihrem Arbeitsprogramm 2009 festgehalten, dass "eine Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen, ein Vetorecht gegen die ‚Filetierung‘ der Unternehmen und gegen überhöhte Ausschüttungen die Anfälligkeit der Unternehmen gegen die Krise deutlich vermindert hätten. Auch absurd hohe Manager-Gehälter hätten so verhindert werden können. Märkte brauchen Regeln und Steuerungsmechanismen, um zu funktionieren. Eines der wichtigsten Steuerungsmechanismen sind starke, kampffähige und einflussreiche Gewerkschaften und Betriebsräte!"
48-Fache von ArbeitnehmerInnen
Nach Ansicht der Gewerkschaften und Arbeiterkammer (AK) muss die Bremse gezogen werden. Eine AK-Analyse der Managergehälter der Leitunternehmen im Wiener Börsenindex ATX vom Frühjahr hat ergeben, dass deren Vorstände mit durchschnittlich 1,3 Mio. Euro (inklusive Abfertigungen und Abfindungen) das 48-Fache von durchschnittlichen Arbeitnehmern verdienten. Die AK fordert daher unter anderem, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern bei 500.000 Euro endet. Boni-Zahlungen sollten nicht an Steigerungen des Aktienkurses geknüpft sein, sondern sich an Kriterien wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsplatzschaffung orientieren. Zudem sollten Boni mit maximal 30 Prozent der Grundgehälter begrenzt sein.
EU-Regelung für Banker-Boni
Die EU schiebt nun den gigantischen Extrazahlungen an Spitzenbankiers einen Riegel vor. Vertreter des EU-Parlaments und EU-Mitgliedsländer einigten sich am 20. März in Brüssel auf neue Regeln. Der Bonus darf künftig im Normalfall nicht mehr höher sein als das Grundgehalt. In Ausnahmefällen können Geldhäuser ihren Topleuten eine Prämie in doppelter Höhe des Grundgehalts zahlen. Die Vorschriften werden voraussichtlich am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
Obergrenzen verbessern Wirtschaftsentwicklung
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird durch eine Deckelung von Managergehältern nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht negativ beeinflusst. Ein solcher Schritt würde vielmehr "Anreize setzen, dass Manager langfristige Ziele des Unternehmens verfolgen und Risiken internalisieren", sagte DIW-Chef Marcel Fratzscher der Tageszeitung "Die Welt".