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Was tun bei Konzern-Umstrukturierungen?

Euro-Betriebsrat: Beispiele zum Anhörungs- und Inforecht

Auch wenn es im französischen System keinen Betriebsrat im deutschen bzw. österreichischem Sinne gibt, erlaubt aber eine intensive Nutzung von vorhandenen Konsultations- und Informationsrechten durchaus eine effektive Einflussnahme auf einzelne Maßnahmen von Konzern-Geschäftsleitungen. Damit haben gerade die französischen ArbeitnehmervertreterInnen bereits vor der Neufassung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat - die nun präzisere Definitionen von Informations- und Anhörungsrechten enthält - erweiterte Mitspracherechte auf dem Rechtsweg erkämpft.

Renault, Otis, Panasonic

Bahnbrechend war der Fall der Schließung des belgischen Standorts von Renault in Vilvoorde bei Brüssel 1997. Damals wurde durch ein Urteil des Berufungsgerichts von Versailles die geplante Schließung vorläufig mit der Begründung gestoppt, dass der Europäische Betriebsrat nicht konsultiert worden sei. Vergleichbare Urteile gab es im Jahr darauf auch für den Aufzughersteller Otis und den Elektronikhersteller Panasonic vor französischen Gerichten.

Gaz de France und Suez

Mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung konnte 2006 der EBR des französischen staatlich kontrollierten Energiekonzerns Gaz de France (GdF) die Fusion mit Suez stoppen. Die Gewerkschaften befürchteten damals den Abbau von 20.000 Arbeitsplätzen und hatten zur Prüfung der Fusionspläne mehr Zeit verlangt. Die Richter anerkannten, dass den ArbeitnehmervertreterInnen nicht ausreichend Daten zur Beurteilung vorgelegt worden waren und räumten ihnen das Recht ein, externe Berater heranzuziehen. Erst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens 2008 konnte die Fusion stattfinden, allerdings mit wesentlichen sozialen Garantien für die Belegschaften beider Konzerne.

Aktuelle Fälle

Harte, kurzfristig angekündigte Maßnahmen seitens der Konzernleitungen haben nach Inkrafttreten der Neufassung der Eurobetriebsratsrichtlinie im Frühjahr 2011 vermehrt EBRs veranlasst, den Rechtsweg zu beschreiten, um bessere Informations- und Anhörungsrechte durchzusetzen.

> Mehr Infos zum EBR

Visteon

Beim  US-Automobilzulieferer Visteon wurde im November 2012 das gerichtliche Verfahren wegen einer mangelhaften Anhörung des EBR zu einer Werksschließung in Spanien durch einen Vergleich beendet. Die Konzernleitung verpflichtete sich zur Einhaltung der Standards der neuen EBR-Richtlinie in vollem Umfang.

Hewllett Packard

Auch beim US-Technologiekonzern Hewlett Packard einigten sich zentrale Geschäftsleitung und EBR im Dezember 2012 auf eine Beilegung des Rechtsstreits; wobei der Arbeitgeber zusicherte, innerhalb eines Jahres eine EBR-Vereinbarung nach den Standards der neugefassten EBR-Richtlinie abzuschließen.

Peugeot

Ausbremsen konnten auch die französischen Gewerkschaften den französischen Automobilkonzern PSA Peugeot Citroen, der im Juli 2012 aufgrund von massiven Umsatzeinbrüchen ankündigte, 8.000 Arbeitsplätze in Frankreich zu streichen und ein Werk (Aulnay: 3000 Beschäftigte) zu schließen. Die Gewerkschaftsvertreter von zwei Standorten des Automobilzulieferers, an dem PSA-Peugeot einen Aktienanteil von 57% hält, reichten erfolgreich eine Klage ein, dass die ArbeitnehmervertreterInnen von Faurecia, darunter auch der EBR, von den Restrukturierungsplänen bei PSA Peugeot nicht ausreichend informiert wurden. Ein Berufungsgericht in Paris ordnete die Aussetzung des massiven Stellenabbauprogramms an. Die Beratungen müssen mit Faurecia nun nachgeholt werden, bevor der krisengeschüttelte französische Autobauer seine Sparpläne umsetzen kann.

Der EBR ist über folgende Fragen des Konzernes zu informieren sowie anzuhören:

  • Struktur, wirtschaftliche und finanzielle Situation sowie voraussichtliche Entwicklung der Geschäftslage,
  • Produktions-, Absatzlage und Beschäftigungslage sowie deren
    voraussichtliche Entwicklung,
  • Investitionen und grundlegende Änderungen der Organisation,
  • Einführung neuer Arbeits- und Fertigungsverfahren,
  • Produktionsverlagerungen und Fusionen, Verkleinerungen
    oder Schließungen,
  • Standortschließungen,
  • Massenentlassungen.

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