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Europaabgeordnete Evelyn Regner

Klare Regeln für Lobbyisten

Evelyn Regner: Europäisches Parlament beschließt Transparenzregister.

EU-Parlament und Kommission haben am 19. April das Transparenzregister beschlossen. Darin müssen sich Lobbyisten in Brüssel verpflichtend registrieren lassen. "Damit wird die Arbeit der Lobbyisten in Brüssel bei den Institutionen endlich transparenter und ihre Einflussnahme auf europäische Politik wird dadurch nachvollziehbarer", begrüßt Evelyn Regner, Gewerkschaftsvertreterin und Europaabgeordnete, die neue Vereinbarung.

Für saubere Regeln

Regner machte sich in ihrer politischen Arbeit als Europaabgeordnete seit mehr als einem Jahr für saubere Regeln im Umgang mit Lobbyisten stark - schon lange vor Skandalen wie bei Ex-ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser. "Positiv ist auch, dass es konkrete Sanktionen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex für Interessenvertreter geben soll. Diese können von einer einmaligen Rüge bis zu einer Streichung aus dem Register reichen und letztendlich zu einem Verlust der Zugangsberechtigung zu den EU-Institutionen führen. Außerdem sollen schärfere Regeln für die Offenlegung der finanziellen Interessen mehr Licht in die europäische Lobbytätigkeit bringen", erläutert Regner.

Das Transparenzregister, eine interinstitutionelle Vereinbarung von Parlament und Kommission, legt eine Reihe von Verhaltensregeln für Lobbyisten fest:

  • Sie nennen sich namentlich und geben den Namen der Organisationen an für die sie tätig sind oder die sie vertreten.
  • Sie geben an, welche Interessen, Ziele oder Zwecke und gegebenenfalls, welche Klienten oder Mitglieder sie vertreten.
  • Sie beschaffen sich Informationen nicht auf unlautere Weise oder durch Ausübung unstatthaften Drucks oder unangemessenem Verhalten; sie erwirken nicht auf unlautere Weise Entscheidungen und unternehmen keine diesbezüglichen Versuche.
  • Sie geben in ihrem Umgang mit Dritten weder vor, in irgendeiner formellen Beziehung zur EU oder einer ihrer Institutionen zu stehen, noch machen sie über sich selbst falsche Angaben im Hinblick auf die Registrierung, um Dritte und/oder EU-Bedienstete zu täuschen.
  • Sie verkaufen keine von einer EU-Institution erhaltenen Dokumente an Dritte.
  • Sie beachten sämtliche Bestimmungen über die Rechte und Pflichten ehemaliger Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.
  • Sie unterrichten die von ihnen vertretenen Kunden über ihre Verpflichtungen gegenüber den EU-Institutionen.

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