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Geldmünzen Foto: Hemera/Technologies/Graphic Business Art Lohnsteuerausgleich zahlt sich aus!

Hol dir dein Geld zurück!

Jeder Lohnsteuerausgleich bringt im Durchschnitt 200 Euro.

Jedes Jahr lassen zahlreiche ArbeitnehmerInnen Millionen Euro beim Finanzamt liegen, weil sie keine ArbeitnehmerInnenveranlagung machen.

Bei der Berechnung der Lohnsteuer geht man davon aus, dass jemand das ganze Jahr gleich verdient. Viele haben aber ein schwankendes Einkommen, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Karenz, Jobwechsel. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es Geld zurück vom Finanzamt.

Es lohnt sich!
Man sollte auf jeden Fall eine ArbeitnehmerInnenveranlagung machen, wenn man während des Jahres zu arbeiten begonnen hat oder unterschiedlich verdient hat. Auch für AlleinverdienerInnen, AlleinerzieherInnen und Lehrlinge lohnt es sich. Wer wegen zu geringen Einkommens gar keine Steuern zahlt, kann sich vom Finanzamt über die Negativsteuer eine Gutschrift von max. 110 Euro holen. Lohnenswert ist jedenfalls auch die Absetzbarkeit von Sonderausgaben wie Versicherungen, Werbungskosten wie Arbeitskleidung oder Fortbildung und außergewöhnlichen Belastungen wie Kosten bei Krankheit oder Pflege. Wer schon die letzten Jahre auf sein Geld verzichtet hat, kann den Lohnsteuerausgleich fünf Jahre rückwirkend machen.

Gewerkschaftsbeitrag absetzen!
Seit 1986 ist der Gewerkschaftsbeitrag voll von der Steuer absetzbar! Wird der Gewerkschaftsbeitrag durch den Arbeitgeber einbehalten, so ist die Absetzung bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Wer den Gewerkschaftsbeitrag allerdings persönlich oder mit Erlagschein zahlt, kann den Betrag unter Werbungskosten im Lohnsteuerausgleich absetzen.

Neu seit 2010
Seit 2010 können rückwirkend auch Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Spendenfreudige können sich ebenfalls Geld vom Fiskus zurückholen, sofern sie an eine der 366 "begünstigten" Organisationen gespendet haben.

So funktioniert’s
Viele ArbeitnehmerInnen verzichten auf ihr Geld, weil sie einen Papierdschungel bei der Antragstellung befürchten. Dabei funktioniert der Lohnsteuerausgleich ganz einfach und ohne großen Aufwand. Die Formulare (L1, L1k oder L1i) gibt es beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung kann auch elektronisch über "FinanzOnline" durchgeführt werden. Alle Informationen, Formulare sowie Erläuterungen gibt es im Internet unter
 www.bmf.gv.at.

Die PRO-GE Rechtsabteilung steht bei Fragen zum Lohnsteuerausgleich sowie zu anderen Themen mit Rat und Tat unter der Tel. 01/53 444 69 DW 142 oder 143 zur Seite.

Dieser Artikel ist im PRO-GE Mitgliedermagazin Glück auf!, Ausgabe 01/2010, erschienen. Zu allen Ausgaben der Glück auf! gelangt man über nebenstehenden Link.

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