Darf ich als Lehrling eigentlich Überstunden leisten?
Überstunden sind für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich verboten.
Als Überstunde gilt jede Überschreitung der 8-stündigen Tages- oder der 40-stündigen Wochenarbeitszeit.
Überstunden sind für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich verboten.
Als Überstunde gilt jede Überschreitung der 8-stündigen Tages- oder der 40-stündigen Wochenarbeitszeit.