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Ich muss zum Präsenz-/Zivildienst. Was muss ich beachten?

Durch das Arbeitsplatzsicherungsgesetz wird für Arbeitnehmer, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen werden, ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz garantiert.

Voraussetzung für Kündigungs-/Entlassungsschutz

Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber unverzüglich über die Zustellung des Einberufungsbefehles bzw. Zuweisungsbescheides in Kenntnis gesetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes vom Arbeitgeber nicht gelöst werden.

Wiederaufnahme der Arbeit

Die Arbeit muss innerhalb von 6 Werktagen nach dem Ende des präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes wieder aufgenommen werden, andernfalls stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

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