Wer bezahlt die Internatskosten?
Der Lehrberechtigte hat die Lehrlingsentschädigung während der Dauer des Berufsschulbesuches weiter zu bezahlen. Die Kosten der Unterbringung im Berufsschulinternat hast du grundsätzlich selbst zu tragen.
Internatskosten sind höher als Lehrlingsentschädigung
Übersteigen die Kosten der Unterbringung im Berufsschulinternat die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung, muss der Lehrberechtigte die Differenz bezahlen. Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saisonalen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Regelungen dazu in Kollektivverträgen
Einige Kollektivverträge (Metallindustrie und Metallgewerbe) sehen günstigere Regelungen vor.