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Gewerkschaftsjugend vor Parlament Gewerkschaftsjugend vor dem Parlament

"Wir haben es geschafft!"

Gewerkschaftsjugend erreicht mehr Mitbestimmung für 10.000 Jugendliche.

Endlich ist es soweit - 10.000 Jugendliche erhalten das Recht, einen Vertrauensrat in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen zu wählen. Das haben die Abgeordneten im Parlament am 20. Mai beschlossen - Ein Erfolg, der auf den politischen Druck der Gewerkschaftsjugend zurück geht.

Neues Gesetz

Mindestens fünf Jugendliche unter 18 Jahren müssen in einem Betrieb beschäftigt sein, um einen Jugendvertrauensrat wählen zu können. Wenn nun aber die Ausbildung nicht in einem Betrieb, sondern in einer überbetrieblichen Einrichtung absolviert wird, gibt es keine Vertrauenspersonen für die Jugend. Damit sich das ändert, war die Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), wie nun beschlossen, notwendig.

Mit der Zeit gehen

"Es war höchste Zeit, dass die Politik auf die Veränderungen am Lehrstellenmarkt reagiert. In den Betrieben gibt es immer weniger Lehrplätze, wodurch die Zahl der Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungen stark ansteigt", so Jürgen Michlmayr, Bundesjugendvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE und Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. "Lehrling ist Lehrling, egal ob im Betrieb oder in anderen Ausbildungsstätten. Hier rechtliche Unterschiede zu machen ist eine deutliche Ungleichbehandlung und schafft ein 2-Klassen-System unter den Lehrstellensuchenden. Das zu verhindern, ist uns durch großen politischen Druck gelungen!", so der Bundesjugendvorsitzende.

JVR-Wahlrecht für alle!

Trotz des Beschlusses im Nationalrat haben noch nicht alle Lehrlinge das Recht auf demokratische Vertretung im Betrieb. "Damit der JVR in Zukunft auch wirklich alle Lehrlinge vertreten kann, ist eine Wahlrechtsänderung überfällig", sagt Michlmayr. Immer mehr Jugendliche treten nicht mit Beendigung des Pflichtschulalters in die Lehre ein, sondern erst, nachdem sie einige Jahre eine weiterbildende Schule oder einen anderen Ausbildungszweig besucht haben. Viele dieser Lehrlinge können weder aktiv noch passiv an einer Jugendvertrauensratswahl teilnehmen, obwohl sie in der betrieblichen Praxis vom Jugendvertrauensrat informiert und betreut werden.

FPÖ gegen mehr Mitbestimmung

"Wir fordern daher die Anhebung des Wahlalters zum aktiven Wahlrecht von derzeit 18 Jahren auf 21 Jahre für alle ArbeitnehmerInnen, und das Wahlrecht für alle, die darüber hinaus in einem Lehrverhältnis stehen", so Michlmayr. Auch die Rechte der JugendvertrauensrätInnen, zum Beispiel auf Bildungsfreistellung, müssen gestärkt werden. Dass nicht alle Parteien mehr Mitbestimmung von Jugendlichen fördern, sei laut Michlmayr bedauerlich. Die FPÖ hat als einzige Partei das Gesetz abgelehnt.

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