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Rechte und Pflichten der Jugendvertrauensräte

Hier findest du mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten von JugendvertrauensrätInnen.

WANN KANN EIN JUGENDVERTRAUENSRAT GEWÄHLT WERDEN?
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (Anm.: alle Beschäftigten die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen.

Wie lange dauert eine Funktionsperiode?Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.

Wer kann zum Jugendvertrauensrat kandidieren?In den Jugendvertrauensrat kannst du gewählt werden, wenn du am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, am Tag der Wahl mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt warst und du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. EU-BürgerIn bist.

Wie viele JugendvertreterInnen werden gewählt?
Die Zahl der Mitglieder im Jugendvertrauensrat hängt von der Anzahl der jugendlichen ArbeitnehmerInnen in deinem Betrieb ab.


WER DARF DEN JUGENDVERTRAUENSRAT WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich aller Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.

Welche Aufgaben und Befugnisse habe ich als Jugendvertrauensrat?Als JugendvertrauensrätIn vertrittst du die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb. Du hast darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der Jugendlichen gelten, eingehalten werden und Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung künftiger Mängel zu verlangen. Du kannst an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilnehmen und Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einbringen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Jugendvertrauensrat?Deine Rechte, aber auch deine Pflichten entsprechen im Wesentlichen denen eines Betriebsratsmitglieds: Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz und Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode.

Wo bekomme ich Hilfe?Bei der Wahl eines Jugendvertrauensrates musst du einiges beachten. Dennoch: Es lohnt sich, eine Stimme für die Jugend im Betrieb zu haben. Und du stehst keineswegs allein da. Die Jugendabteilungen der Gewerkschaften helfen dir sowohl bei der Wahl als auch bei der späteren Tätigkeit. Hast du Interesse, ruf einfach an!

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