Neue Werte 2017
Mit 1. Jänner 2017 gelten neue Beträge und Richtsätze in der Sozialversicherung.
Das Jahr 2017 bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem neue Beträge in der Sozialversicherung. Hier die wichtigsten Werte im Überblick:
Sozialversicherung
- Geringfügigkeitsgrenze: 425,70 Euro monatlich
Eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht mehr! - Ausgleichzulagenrichtsatz ("Mindestpension")
Alleinstehende: 889,84 Euro monatlich
Ehepaare: 1.334,17 Euro monatlich - Höchstbeitragsgrundlage ASVG: 4.980,00 Euro monatlich
Arbeitslosenversicherung
- Höchstbemessungsgrundlage: 4.530,00 Euro monatlich
- Familienzuschlag: 0,97 täglich
- Weiterbildungsgeld: mindestens 14,53 Euro täglich
- Bildungsteilzeitgeld (Stundensatz): 0,79 Euro
>>> Einen detaillierten Überblick über die neuen Werte und Richtsätze erhältst du unter www.sozialversicherung.at