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Neue Werte 2017

Mit 1. Jänner 2017 gelten neue Beträge und Richtsätze in der Sozialversicherung.

Das Jahr 2017 bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem neue Beträge in der Sozialversicherung. Hier die wichtigsten Werte im Überblick:

Sozialversicherung

  • Geringfügigkeitsgrenze: 425,70 Euro monatlich
    Eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht mehr!
  • Ausgleichzulagenrichtsatz ("Mindestpension")
    Alleinstehende: 889,84 Euro monatlich
    Ehepaare: 1.334,17 Euro monatlich
  • Höchstbeitragsgrundlage ASVG: 4.980,00 Euro monatlich

Arbeitslosenversicherung

  • Höchstbemessungsgrundlage: 4.530,00 Euro monatlich
  • Familienzuschlag: 0,97 täglich
  • Weiterbildungsgeld: mindestens 14,53 Euro täglich
  • Bildungsteilzeitgeld (Stundensatz): 0,79 Euro

>>> Einen Überblick über alle Änderungen 2017 für Arbeitnehmerinnen (z.B. Pensionen, Kinderbetreuungsgeld, Betriebsratskörperschaften, Papamonat etc.) erhältst du in diesem Artikel des ÖGB.

>>> Einen detaillierten Überblick über die neuen Werte und Richtsätze erhältst du unter www.sozialversicherung.at

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