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Läuft alles richtig? Neun Fragen zu deiner Lehrstelle

Check your Job: Lohnzettel, Überstunden, Pausen, Urlaub


In einem Lehrverhältnis unterscheiden sich manche Dinge von einem normalen Arbeitsverhältnis, andere Dinge sind gleich. Wir haben neun Fragen zusammengestellt, mit denen du überprüfen kannst, ob bei deinem Ausbildungsverhältnis alles richtig läuft.

1. Bekommst du einen Lohnzettel?

Dein Lehrberechtigter/deine Lehrberechtigte ist verpflichtet, dir jeden Monat einen Lohnzettel zu geben. Ein Lohnzettel zeigt dir, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und was sonst noch dazukommt (z. B. Überstunden) oder abgezogen wird (z. B. Sozialversicherung). Im Kollektivvertrag deines Berufsfeldes steht, wie viel Lohn dir zusteht.

2. Bist du zum Wurstsemmel holen eingeteilt?

Im Berufsausbildungsgesetz steht, dass du nur für Tätigkeiten eingesetzt werden darfst, die auch mit deiner Ausbildung zu tun haben. Wenn du also nur die Wurstsemmeln zu Mittag holen darfst und dabei nichts für deinen zukünftigen Beruf lernst, ist das gegen das Gesetz.

3. Bekommst du dein Geld rechtzeitig?

Du musst regelmäßig für deine Arbeit im Betrieb bezahlt werden, egal ob wöchentlich oder monatlich. Das gilt auch, wenn du gerade zur Berufsschule gehst, krank bist oder einen Arbeitsunfall hattest.

4. Machst du Überstunden?

Grundsätzlich sind Überstunden für Lehrlinge bis zum 19. Geburtstag verboten. Überstunden machst du dann, wenn du an einem Tag mehr als 8 Stunden oder in der Woche mehr als 40 Stunden arbeitest. Aufgepasst: Egal, ob du Überstunden machen darfst oder nicht – sie müssen entsprechend bezahlt werden!

5. Wirst du auf Urlaub geschickt, wenn es zu wenig Arbeit gibt?

Das darf nicht sein, Urlaub muss gemeinsam zwischen Lehrling und dem/der Lehrberechtigten vereinbart werden. Auch du darfst nicht allein bestimmen, wann du auf Urlaub gehen willst.

6. Hast du mindestens eine halbe Stunde Pause am Tag?

Wenn du an einem Tag länger als 4 Stunden und 30 Minuten arbeitest, steht dir mindestens eine Pause von einer halben Stunde zu. In der Pause sollst du dich erholen können und du darfst sie spätestens nach 6 Stunden Arbeit machen.

7. Gehst du während der Berufsschulzeit arbeiten?

Während der Berufsschulzeit muss dich dein Lehrberechtigter/deine Lehrberechtigte freistellen. Entfällt an einem Schultag der Unterricht teilweise oder ganz, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. Ist die Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb aber unzumutbar lang, musst du nicht arbeiten gehen.

8. Zahlst du die Internatskosten selbst?

Internatskosten werden vom Lehrling grundsätzlich selbst bezahlt. In manchen Kollektivverträgen ist aber geregelt, dass der Lehrling nur einen Teil oder sogar gar nichts zahlen muss.

9. Gehst du manchmal krank in die Arbeit?

Wer krank ist, darf nicht zur Arbeit gezwungen werden. Du musst aber sobald wie möglich melden, dass du krank bist. Während du krankgeschrieben bist, darfst du nichts tun, das deiner Genesung im Weg steht. Zum Beispiel darfst du ins Kino gehen, wenn du dir den Arm gebrochen hast, bei einer Grippeerkrankung aber nicht.

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> PRO-GE Jugend fordert Freifahrt für Lehrlinge

> Link zur Österreichischen Gewerkschaftsjugend

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