Bekleidungsgewerbe: höhere Löhne ab 1. Jänner 2018
Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,8 Prozent
Bei der am 4. Dezember 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Bekleidungsgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 2,8 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne im Durchschnitt.
- Dies bedeutet bis zu 4,81 % Erhöhung bei den untersten Lohngruppen.
- 2,6 % Erhöhung der Zulagen
- 2,3 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.319,78
Außerdem gibt es ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Präsidenten-Grundsatzvereinbarung sowie die stufenweise Umsetzung von 1500 Euro Mindestlohn auf Branchenebene bis 2020.
Geltungsbeginn: 01. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate