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Arbeit an der Nähmaschine

Bekleidungsgewerbe: höhere Löhne ab 1. Jänner 2018

Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,8 Prozent

Bei der am 4. Dezember 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Bekleidungsgewerbe konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 2,8 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne im Durchschnitt.
  • Dies bedeutet bis zu 4,81 % Erhöhung bei den untersten Lohngruppen.
  • 2,6 % Erhöhung der Zulagen
  • 2,3 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.319,78

Außerdem gibt es ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Präsidenten-Grundsatzvereinbarung sowie die stufenweise Umsetzung von 1500 Euro Mindestlohn auf Branchenebene bis 2020.

Geltungsbeginn: 01. Jänner 2018
Laufzeit: 12 Monate

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