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Suppenindustrie: plus 2,5 Prozent

Ab 1. Dezember neuer Mindestlohn 1.637 Euro

Für die ArbeiterInnen in der Suppenindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um  2,5 Prozent erhöht
  • Lehrlingsentschädigungen sowie Dienstalterszulagen wurden um 2,5 Prozent angehoben
  • Die Weihnachtsremuneration ist mit den neuen Lohnsätzen zu berechnen
  • Überzahlungen bleiben aufrecht
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.637,00 Euro

Geltungstermin: 01. Dezember 2017
Laufzeit: 12 Monate

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