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Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie

Durchschnittlich 2,55 Prozent, neuer Mindestlohn 1.675 Euro

Für die ArbeiterInnen in der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie erreichte die PRO-GE am 20. November 2017 einen erfolgreichen Abschluss.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV- Löhne im Durschnitt aller Kategorien um 2,5 %
  • Neuer Mindestlohn LK 4: 1.675,01
  • Erhöhung der Dienstalterszulage zwischen 2,2 und 5,5 %
  • Der gesamte Lohnabschluss beträgt somit 2,55 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Zehrgelder
  • Weihnachtsremuneration berechnet mit dem höheren Lohn
  • Weitere Vereinbarungen:
    • Rechtliche Klarstellung der Dienstalterszulage
    • Arbeitsgruppe zum Thema Umkleidezeiten sowie Haftungsfragen bezüglich Hygiene.
  • Geltungsbeginn: 1. Dezember 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

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