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Metaller-KV: Abschluss Fahrzeugindustrie

Drei Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn 1.848,08 Euro

Die Verhandlungen der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp über einen einheitlichen Kollektivvertrag Metallindustrie wurden am Nachmittag des 13. November  mit dem Fachverband Fahrzeugindustrie erfolgreich fortgesetzt. Das Ergebnis ist ident mit den bereits erreichten Verhandlungsabschlüssen in der diesjährigen Herbstlohnrunde der Metallindustrie und bringt den rund 30.000 Beschäftigten um drei Prozent höhere Löhne und Gehälter.

Auch die Lehrlingsentschädigungen steigen um drei Prozent. Der neue Mindestlohn liegt bei 1.848,08 Euro. Ebenso konnten rahmenrechtliche Verbesserungen erzielt werden. So werden Karenzzeiten künftig in vollem Ausmaß auf Vorrückungen angerechnet und die Auslandsreisediäten für Europa schrittweise erhöht, bis das inländische Niveau erreicht wird.

Der Abschluss im Detail:

  • Mindestlöhne: +3 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.848,08 Euro
  • IST-Löhne: +3 Prozent
  • Lehrlingsentschädigung: +3 Prozent
  • Zulagen: + 3 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen: + 1,9 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich drei Euro erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist.
  • Für Vorrückungen innerhalb des Lohnschemas werden Elternkarenzen künftig mit bis zu 22 Monaten je Kind (bisher maximal 16 Monate) angerechnet.
  • Ebenso einigten sich die Sozialpartner darauf, die Befristung zur Evaluierung des Zeitkontenmodells im Kollektivvertrag bis 2020 zu verlängern.
  • Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern.
  • Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2017.
  • Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

Mehr Information

Neben diesem Artikel gibt es mehr Information zu den Kollektivvertragsverhandlungen Metallindustrie & Bergbau 2017. Einige Dokumente sind nur für BetriebsrätInnen verfügbar und werden erst nach dem Login angezeigt!

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