EVU: 1,55 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar
Für die rund 20.000 Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp am 19. Jänner 2017 einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen ebenso wie die Ist-Löhne mit 1. Februar um 1,55 Prozent.
"Trotz eines derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfelds für die Branche, haben wir damit ordentliche Reallohnerhöhungen erreicht", bilanziert PRO-GE Verhandlungsleiter Manfred Anderle mit Verweis auf die immer noch niedrige Inflationsrate von 0,9 Prozent im Jahresdurchschnitt.
Das Ergebnis im Überblick:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- Kollektivvertragliche Mindestlöhne +1,55 Prozent
- Neuer Mindestlohn € 1.791,67
- Ist-Löhne +1,55 Prozent
- Lehrlingsentschädigungen +1,55 Prozent
- Aufwandsentschädigungen +0,9 Prozent
- Zulagen +1,3 Prozent
- Kinderzulage € 55,62
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Volle Abfertigung für Angehörige bei Todesfall
- Die Gespräche betreffend „Evaluierung der Lohn- und Gehaltsfindung“ sowie „Tätigkeitsbeschreibungen in den jeweiligen Dienst- /Verwendungsgruppen“ vor dem Hintergrund der Sicherung des Geltungsbereiches werden fortgesetzt. Im Rahmen dieser Gespräche werden auch die Themen Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte und Recht auf Bildung behandelt.
- Die Gespräche zu den Themen „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ sowie „Schicht- und Schwerarbeit“, insbesondere 12-Stundenschicht, werden fortgesetzt.
Geltungstermin: 1. Februar 2017
Laufzeit: 12 Monate
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